Nacktheit
* * *
Blö|ße ['blø:sə]:in der Wendung sich eine Blöße geben: eine Schwäche zeigen:
der Politiker gab sich eine Blöße.
Syn.: sich ↑ blamieren, sich ↑ bloßstellen, sich ↑ kompromittieren, sich etwas vergeben, sich lächerlich machen, sich zum Gespött machen.
* * *
Blö|ße 〈f. 19〉
1. Nacktheit
2. Lichtung (im Wald)
3. 〈Gerberei〉 gereinigte, ungegerbte Lederhaut
4. Mangel an Deckung
5. 〈fig.〉 schwache Stelle, Schwäche
● dem Gegner eine \Blöße bieten ihm Gelegenheit zum Angriff geben; sich eine \Blöße geben es an Deckung fehlen lassen, einen Angriffspunkt bieten; ich möchte mir keine \Blöße geben 〈fig.〉 ich möchte mich nicht bloßstellen, keine Schwäche zeigen
* * *
Blö|ße, die; -, -n [mhd. blœʒe]:
1. (geh.) das Nacktsein; Nacktheit des Körpers od. eines Körperteils, bes. des Genitalbereichs:
seine B. bedecken;
Ü eine moralische B. (ein Mangel an Moral).
2. (Gerberei) enthaarte u. vom Fleisch befreite Haut vor der Gerbung.
3. baumlose Stelle im Wald.
4. (Fechten) gültige Trefffläche:
innere, obere B. (Brust);
☆ sich <Dativ> eine/keine B. geben (seine schwache Stelle [nicht] zeigen, sich [nicht] durch etw. bloßstellen);
jmdm. eine/keine B. bieten (jmdm. durch eine Handlung o. Ä. eine/keine Gelegenheit zum Angriff, zum Tadel geben).
* * *
I Blöße,
die Nacktheit insbesondere der Geschlechtsorgane (sich entblößen, die Blöße bedecken); aus dem Sexualbereich wurde der Begriff Blöße ins Allgemeine übertragen und bedeutet Schwäche, Schwachstelle: sich eine Blöße geben (dem anderen Anlass zum Angriff/Tadel bieten), sich bloßstellen (sich blamieren).
Blöße,
1) allgemein: das Nacktsein des Körpers oder eines Körperteils.
2) Forstwirtschaft: zum Waldboden gehörende, unbestockte Fläche von bestimmter Mindestgröße.
* * *
Blö|ße, die; -, -n [mhd. blœʒe]: 1. (geh.) das Nacktsein; Nacktheit des Körpers od. eines Körperteils, bes. des Genitalbereichs: seine B. bedecken; Er stellte einen nackten Fischer mit Tonsurfrisur dar, dessen -n nur angedeutet waren (Fels, Sünden 51); in seiner B. dastehen. 2. (Gerberei) enthaarte u. vom Fleisch befreite Haut vor der Gerbung. 3. baumlose Stelle im Wald: Um die Naturverjüngung zu fördern, fällt die dreijährige Frist zur Wiederbestockung von -n dahin (NZZ 28. 8. 86, 27). 4. (Fechten) gültige Trefffläche: innere, obere B. (Brust); *sich <Dativ> eine B. geben (seine schwache Stelle zeigen, sich durch etw. bloßstellen); jmdm. eine B. bieten (jmdm. durch eine Handlung o. Ä. eine Gelegenheit zum Angriff, zum Tadel geben).
Universal-Lexikon. 2012.