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Aufbauschule
Auf|bau|schu|le, die:
a) Aufbaugymnasium;
b) Aufbaurealschule.

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Aufbauschule,
 
spezielle weiterführende schulische Einrichtung, die den gegenüber der Normalform verspäteten Übergang von einer Schulart zur anderen erleichtern soll; im Allgemeinen als Aufbauzug an einer Schule in Normalform geführt. Zu unterscheiden sind: 1) Aufbaugymnasien mit vier bis sieben Jahrgängen, die für Schüler der Hauptschule an das 6. oder 7. Schuljahr, für Schüler der Realschule an das 9. oder 10. Schuljahr anschließen und zur Hochschulreife führen; 2) Aufbaurealschulen mit drei Jahrgängen nach dem 6. oder 7. Schuljahr der Hauptschule; 3) Berufsaufbauschulen. In integrierten Gesamtschulen treten an die Stelle von Aufbauschulen besondere Differenzierungsmaßnahmen (Kurssystem).
 
In der Schweiz gibt es die Bezeichnung Aufbauschule nicht. In Österreich bestehen als Sonderformen der allgemein bildenden höheren Schulen u. a. auch das Aufbaugymnasium und das Aufbaurealgymnasium mit einjähriger Aufbau- und einer fünfjährigen Oberstufe.
 
Die ersten Aufbauschulen wurden 1920 in Hamburg, Hessen, Thüringen und Anhalt geschaffen, 1922 in Preußen.

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Auf|bau|schu|le, die: a) Aufbaugymnasium; b) Aufbaurealschule.

Universal-Lexikon. 2012.