Oppositionskabinett
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Schạt|ten|ka|bi|nett 〈n. 11; Pol.〉 für den Fall eines Regierungswechsels von der Opposition aufgestelltes Kabinett, das die Regierung sofort übernehmen kann
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Schạt|ten|ka|bi|nett, das (Politik):
von einer [parlamentarischen] Opposition aufgestelltes Kabinett für den Fall eines Regierungswechsels:
ein S. aufstellen.
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Schattenkabinett,
im parlamentarischen System, besonders in Zweiparteiensystemen wie in Großbritannien, ein inoffizieller Ausschuss aus Politikern der stärksten Oppositionspartei, dem - meist in Art und Zahl den in der amtierenden Regierung vertretenen Ressorts entsprechend - Spezialisten für die einzelnen Aufgabengebiete angehören, die im Falle eines Regierungswechsels die jeweiligen Ministerien übernehmen sollen. Geführt vom Oppositionsführer, setzen sich die Mitglieder des Schattenkabinetts als Gegenspieler der amtierenden Ministern kritisch mit der Tätigkeit der Regierung auseinander. Das erste Schattenkabinett entstand 1870 im Zuge der Entwicklung des britischen Parlamentarismus und der Herausbildung einer als legitim anerkannten Opposition.
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Schạt|ten|ka|bi|nett, das (Politik): von einer parlamentarischen Opposition aufgestelltes Kabinett für den Fall eines Regierungswechsels: ein S. aufstellen.
Universal-Lexikon. 2012.