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Bischofskollegium
Bị|schofs|kol|le|gi|um, das:
Gemeinschaft aller Bischöfe der katholischen Kirche.

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Bischofskollegium,
 
katholisches Kirchenrecht: die Gemeinschaft aller Bischöfe der katholischen Kirche. Als Nachfolger der Apostel bilden sie wie diese ein Kollegium, das im Bischof von Rom (Papst) als Nachfolger des Petrus sein Haupt hat. Das Bischofskollegium ist Träger der höchsten und vollen Gewalt in der Kirche, die es in feierlicher Weise auf dem ökumenischen Konzil ausübt; außerhalb des Konzils geschieht dies dann, wenn der Papst die Bischöfe zu einer kollegialen Handlung zusammenruft oder ein gemeinsames Handeln der Bischöfe billigt und sich (nachträglich) zu Eigen macht (cc. 336 f. CIC).

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Bị|schofs|kol|le|gi|um, das: Gemeinschaft aller Bischöfe der katholischen Kirche.

Universal-Lexikon. 2012.