Er|wẹrbs|tä|ti|ge, die/eine Erwerbstätige; der/einer Erwerbstätigen, die Erwerbstätigen/zwei Erwerbstätige:
weibliche Person, die erwerbstätig ist.
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Erwerbstätige,
Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, d. h., die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und mithelfende Familienangehörige) oder selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Unterschiede zwischen den Begriffen Erwerbstätige einerseits und »tätige Personen« und »Beschäftigte« andererseits sind durch die unterschiedliche Wahl der statistischen Erhebungseinheiten bedingt. In der Volks- und Berufszählung und im Mikrozensus ist die einzelne Person oder der Haushalt die Erhebungseinheit, in der Arbeitsstättenzählung und anderen Statistiken dagegen ist das Unternehmen, der Betrieb oder die Arbeitsstätte die Erhebungseinheit, die jeweils Gesamtangaben über ihre tätigen Personen beziehungsweise Beschäftigten meldet. Somit zählen geringfügig oder aushilfsweise beschäftigte Personen grundsätzlich zu den Erwerbstätigen, häufig aber nicht zu den tätigen Personen oder Beschäftigten. Bei den Erwerbstätigen werden Personen der Wohnbevölkerung (Inländerkonzept) gezählt, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland arbeiten, bei den tätigen Personen beziehungsweise Beschäftigten dagegen Personen (oder genauer Beschäftigungsfälle, wenn berücksichtigt wird, dass eine Person mehrfach erfasst werden kann, da sie mehrere Arbeitsverhältnisse haben kann) mit Arbeitsort im Inland (Inlandskonzept) unabhängig vom Wohnort. Nach der Stellung im Beruf ergibt sich die Unterscheidung der Erwerbstätigen in Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und Abhängige (Beamte, Angestellte, Arbeiter sowie Auszubildende).
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Er|wẹrbs|tä|ti|ge, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: jmd., der erwerbstätig ist: einer abnehmenden Zahl von -n steht eine wachsende Zahl von Ruheständlern ... gegenüber (Woche 14. 11. 97, 13).
Universal-Lexikon. 2012.