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Haushalt
Budget; Etat; Haushaltsplan; Finanzplan; Topf (umgangssprachlich)

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Haus|halt ['hau̮shalt], der; -[e]s, -e:
1.
a) Wirtschaftsführung mehrerer [in einer Familie] zusammenlebender Personen od. einer einzelnen Person:
ein Haushalt mit fünf Personen; jmdm. den Haushalt führen.
Zus.: Einzelhaushalt, Geschäftshaushalt, Privathaushalt, Singlehaushalt.
b) zu einem Haushalt (1 a) gehörende Personengruppe:
etwas an alle Haushalte verschicken.
Syn.: Familie.
2. Einnahmen und Ausgaben eines Staates o. Ä.:
der öffentliche Haushalt; über den Haushalt beraten.
Syn.: Budget, Etat, Finanzen <Plural>.
Zus.: Landeshaushalt, Staatshaushalt.

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Haus|halt 〈m. 1
1. die Wirtschaftsführung einer zusammenwohnenden Familie od. Lebensgemeinschaft sowie alle dabei nötigen Arbeiten (Kochen usw.)
2. alle Mitglieder einer solchen Familie od. Gemeinschaft
3. alle Einnahmen u. Ausgaben eines Staates od. einer Körperschaft
● seinen eigenen \Haushalt einrichten, führen, gründen; jmdm. den \Haushalt führen

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Haus|halt , der; -[e]s, -e [zu haushalten]:
1. Wirtschaftsführung mehrerer [in einer Familie] zusammenlebender Personen od. einer einzelnen Person:
ein H. mit fünf Personen;
der H. kostet viel Geld;
einen mustergültigen H. führen;
den H. machen;
jmdm. den H. besorgen;
einen H. auflösen, gründen;
Anschaffungen für den H. machen;
im H. helfen;
Ü der hormonelle, seelische H. eines Menschen.
2. zu einem Haushalt (1) gehörende Personengruppe; Familie:
die meisten -e beziehen eine Tageszeitung;
die Stadtwerke versorgen auch die privaten -e mit Gas und Strom;
etw. an alle Haushalte verschicken.
3. (Wirtsch.) Einnahmen u. Ausgaben einer Stadt, eines Staates, einer öffentlichen Einrichtung o. Ä.; Etat:
der öffentliche H.;
die -e des Bundes und der Länder sind nicht ausgeglichen;
den H. für das kommende Jahr aufstellen.

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Haushalt,
 
1) Finanzwissenschaft: im engeren Sinn der Haushaltsplan; im weiteren Sinn als öffentlicher Haushalt oder Staatshaushalt die öffentliche Finanzwirtschaft mit ihren Einnahmen und Ausgaben. Der finanzwirtschaftliche Bereich wird dabei nicht vollständig erfasst, da z. B. erwerbswirtschaftliche Bundesunternehmen und Sondervermögen des Bundes lediglich mit ihren Zuführungen oder Ablieferungen zum öffentlichen Haushalt aufgeführt werden und deren Wirtschaftspläne nur in Anlagen oder Erläuterungen zum Haushaltsplan erscheinen sowie Steuererleichterungen, zinsverbilligte Kredite und Gewährleistungen unberücksichtigt bleiben. Die geplanten finanzwirtschaftlichen Aktivitäten werden im Haushaltsplan (Solletat) und im mittelfristigen Finanzplan (mittelfristige Finanzplanung), die in der abgelaufenen Periode tatsächlich entstandenen Ausgaben und Einnahmen in der Haushaltsrechnung (Istetat) erfasst. Ergänzende Informationsquellen zum Bundeshaushalt sind v. a. der Finanz- und der Subventionsbericht. (öffentliche Ausgaben, öffentliche Einnahmen, öffentliche Schulden)
 
 2) Wirtschaftswissenschaften: Haushaltung, Privathaushalt, zusammen wohnende und wirtschaftende Personengruppe, meist eine Familie (Familienhaushalt). Zu einem Haushalt können auch fremde Personen, häusliche Dienstpersonal, gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Arbeitskräfte gehören. Daneben gibt es zunehmend Einzelhaushalte, zu denen die amtliche Statistik auch die Untermieter rechnet. Nicht zu den Privathaushalten auch wenn sie in privatrechtlicher Form organisiert sind - gehören die Gemeinschafts- oder Anstaltshaushalte (z. B. Altersheime).
 
 Wirtschaftstheorie
 
Haushalte sind unter verschiedenen Blickwinkeln Gegenstand der wirtschaftswissenschaftlichen Analyse und der statistischen Erfassung. Die Mikroökonomie befasst sich mit dem einzelnen Haushalt (Haushaltstheorie), während Makroökonomie und volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung - hier werden die Haushalte zum Wirtschaftssektor »private Haushalte« zusammengefasst - die Gesamtheit aller Haushalte, v. a. unter dem Gesichtspunkt wirtschaftspolitischer Zielsetzungen, untersuchen.
 
Für die mikroökonomische Analyse stellt sich zunächst die Frage, welche Faktoren bei der Aufstellung des optimalen Verbrauchsplans eines Haushalts (auch Haushaltsgleichgewicht) eine Rolle spielen. Dabei geht die Haushaltstheorie davon aus, dass der Haushalt sein für Konsumzwecke verfügbares Einkommen so auf die verschiedenen in seinen Begehrkreis fallenden Güter aufteilt, dass der Gesamtnutzen maximiert wird. Einschränkende Bedingung für alle möglichen Verbrauchspläne ist die geplante Konsumsumme: Die Gesamtausgaben des Haushalts können das für den Konsum verfügbare Einkommen in der betreffenden Planungsperiode nicht übersteigen. Der Bereich der realisierbaren Verbrauchspläne wird in geometrischer Darstellung durch die Budgetgerade begrenzt, den geometrischen Ort aller Kombinationen von Gütern (Güterbündel), deren Wert gerade der Konsumsumme gleich ist. Der einzelne Haushalt prüft verschiedene Güterbündel daraufhin, ob sie von ihm in Bezug auf ihren Gebrauchswert als gleichwertig oder ungleichwertig empfunden werden; man kommt zu Nutzenindexfunktionen, in denen die Nutzwerte der Güterbündel zum Ausdruck gebracht werden (Nutzen). Die Grenzlinie, auf der alle im Urteil des Haushalts gleichwertigen Warenkörbe liegen, ist die Indifferenzkurve. Weil ein Haushalt bestimmte Warenkörbe höher oder niedriger einschätzt, ergibt sich ein System von Indifferenzkurven. Der optimale Verbrauchsplan erfüllt die Bedingung des Nutzenmaximums: Da die Budgetgerade alle Warenkörbe angibt, bei denen die Konsumsumme des Haushalts gerade verbraucht wird, und die Schar der Indifferenzkurven seine Bedürfnisstruktur widerspiegelt, wird der Haushalt zur Maximierung seines Nutzens aus der Schar der Indifferenzkurven diejenige wählen, die er mit seiner Budgetgeraden gerade noch erreichen kann: diese Versorgungslage sichert ihm das höchstmögliche Versorgungsniveau, den höchsten erreichbaren Nutzenindex.
 
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fragt die Haushaltstheorie weiter, von welchen Determinanten die mengenmäßige Nachfrage des Haushalts nach einem Gut abhängt. Bei gegebener Bedürfnisstruktur sind dies das für Konsumzwecke verfügbare Einkommen und der Preis dieses und der anderen Güter. Durch eine Zunahme (Abnahme) der Konsumsumme wird ceteris paribus ein höheres (geringeres) Versorgungsniveau erreichbar; die nachgefragten Gütermengen werden normalerweise größer (kleiner), eine Ausnahme bilden die inferioren Güter. Durch eine Zunahme (Abnahme) der Güterpreise wird ceteris paribus ein geringeres (höheres) Versorgungsniveau erreicht, und im Normalfall wird infolge der Einkommens- und Substitutionseffekte die mengenmäßige Nachfrage nach dem Gut, dessen Preis gestiegen (gefallen) ist, abnehmen (zunehmen). Aus den individuellen Nachfragekurven, die für eine gegebene Präferenzordnung, eine gegebene Konsumsumme und gegebene Preise der übrigen Güter den Zusammenhang zwischen nachgefragten Mengen eines Gutes und seinem Preis für einen einzelnen Haushalt angeben, wird durch Aggregation die Gesamtnachfrage der Volkswirtschaft nach einem Gut ermittelt. Änderungen der Bedürfnisstruktur, des Gesamteinkommens, der Einkommensverteilung führen zu Verschiebungen dieser Nachfragekurve. Der Zusammenhang zwischen dem Konsum eines oder aller Haushalte einer Volkswirtschaft und dessen Bestimmungsgründen wird durch Konsumfunktionen dargestellt.
 
Bei der Ableitung des Angebots an Produktionsfaktoren durch die privaten Haushalte beschränkt sich die Haushaltstheorie im Allgemeinen auf das Arbeitsangebot. Der Haushalt wählt zwischen dem Einkommen, das er bei gegebenem Stundenlohn durch den Einsatz von Arbeitsstunden erzielen kann, und der Freizeit, aus der er Nutzen zieht. Zunahmen der Lohnsätze führen im Normalfall zunächst zu einer Zunahme des mengenmäßigen Arbeitsangebots (typische Reaktion), bei weiter steigenden Lohnsätzen jedoch zu einer Abnahme (atypische Reaktion). Der Verlauf der Kurve des Arbeitsangebots hängt von der Lage und Gestalt der unterstellten Indifferenzkurven ab. Daher ist eine Aggregation der individuellen zu einer gesamtwirtschaftlichen Kurve des Arbeitsangebots besonders problematisch.
 
Aufgrund des hohen Abstraktionsniveaus der Haushaltstheorie und deren als wirklichkeitsfremd angesehenen Prämissen entwickelte sich seit den 1930er-Jahren in den USA eine auf praktische Erkenntnisse ausgerichtete Forschungsrichtung (angewandte Theorie des Haushalts), die sich mit der wirtschaftsstatistischen Beschreibung des Konsumentenverhaltens und der Analyse der Entscheidungsprozesse in den Haushalten befasste, v. a. um die Marktstrategie der Anbieter zu verbessern. Demgegenüber entstand etwa seit den 1970er-Jahren eine stärker an den Verbraucherinteressen orientierte Haushaltswissenschaft. Diese betrachtet den Haushalt nicht nur als eine dem Konsum dienende Institution im Wirtschaftskreislauf, sondern berücksichtigt die Tatsache, dass in den Haushalten auch die Aufgaben Erwerb, Beschaffung, Produktion und Reproduktion v. a. in Form der Hausarbeit zu erfüllen sind. In diesem Zusammenhang bildete sich eine Haushaltslehre mit konkreten Anleitungen für eine rationelle Haushaltsführung heraus.
 
Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts war der Haushalt nicht nur Verbrauchs-, sondern auch Produktionsgemeinschaft. Später wurden zunehmend produktive hauswirtschaftliche Tätigkeiten in die Erwerbswirtschaft ausgegliedert, einhergehend mit der Verkleinerung der Haushalte und der Verstädterung sowie einer höheren Abhängigkeit der Haushalte vom Marktgeschehen.
 
 Wirtschaftsstatistik
 
Die Haushaltsstatistik (auch Haushaltungsstatistik) ist ein Zweig der amtlichen Statistik. Eine statistische Erhebung der Haushalte findet bei Volkszählungen statt, daneben liefern aber auch der Mikrozensus sowie spezielle Erhebungen wie die Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte, die sich in monatlichen Erhebungen ausgewählter Haushalte und Erhebungen längerfristiger Periodizität bei Haushalten aller Bevölkerungsschichten (Einkommens- und Verbrauchsstichproben) gliedern, wichtige Daten. I. Allgemein werden die quantitative (Anzahl der Personen) und qualitative (Kinder, Verwandte) Zusammensetzung der Haushalte, die soziale Stellung und der Beruf des Haushaltsvorstandes, die Anzahl der Mitverdiener, die Wohnverhältnisse, das Einkommen und die Ausgaben erfragt. Von besonderer Bedeutung ist die Haushaltsstatistik für (Kommunal-)Politiker, Soziologen (Erforschung der Lebensbedingungen) und Ökonomen (Wohnbedarf, Verbrauchsforschung).
 
Um den Einfluss des jeweiligen Einkommensniveaus eines Haushalts auf dessen Einnahme- und Ausgabeverhalten sowie dessen Vermögen und Haushaltsausstattung zu ermitteln und um auch möglichst realistische Warenkörbe zur Preisindexberechnung zu bilden, werden von der amtlichen Statistik verschiedener Haushaltstypen gebildet. Haushaltstyp 1 ist ein 2-Personenhaushalt von Renten- oder Sozialhilfeempfängern mit geringem Einkommen (1995: 1 700-2 500 DM). Die Haushaltstypen 2 und 3 sind 4-Personen-Haushalte mit jeweils zwei Kindern (eines unter 15 Jahren). Bei Haushaltstyp 2 ist der Hauptverdiener Angestellter oder Arbeiter mit mittlerem Einkommen (1995: 3 750-5 700 DM), bei Haushaltstyp 3 ist er Beamter oder Angestellter mit höherem Einkommen (1995: 6 500-8 800 DM). Bei Haushaltstyp 3 kann die Ehefrau anders als bei Haushaltstyp 2 (nur ein Verdiener; der andere Ehepartner darf nur unregelmäßig Einkommen beziehen) erwerbstätig sein und regelmäßig eigenes Einkommen erzielen.
 
Obwohl für die Erhebungen in den neuen Ländern und Berlin-Ost seit 1991 die gleichen methodischen Grundsätze gelten, können bisher aufgrund erheblicher Unterschiede in den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen (v. a. in Einkommenshöhe und Erwerbsverhalten) nicht die gleichen Haushaltstypen zugrunde gelegt werden wie im früheren Bundesgebiet. So sind die Einkommengrenzen für die Haushaltstypen 2 und 3 niedriger angesetzt (1995: 3 050-5 000 DM beziehungsweise 5 500-7 400 DM), darüber hinaus beziehen sich die Einkommengrenzen auf Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit beider Ehepartner. Beim Haushaltstyp 1 wird davon ausgegangen, dass aufgrund der höheren Erwerbstätigkeit von Frauen in der DDR in der Regel zwei Renten bezogen werden.
 

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Haus|halt, der; -[e]s, -e [zu ↑haushalten]: 1. Wirtschaftsführung mehrerer [in einer Familie] zusammenlebender Personen od. einer einzelnen Person: ein H. mit fünf Personen; der H. kostet viel Geld; Wir sind kein H., sondern ein Paar (Frisch, Montauk 194); einen mustergültigen H. führen; den H. machen; jmdm. den H. besorgen; einen H. auflösen, gründen; Anschaffungen für den H. machen; im H. helfen; Ü der hormonelle, seelische H. eines Menschen; Wo ist der Platz des Menschen im H. der Natur? (Stern, Mann 54). 2. zu einem ↑Haushalt (1) gehörende Personengruppe; Familie: die meisten -e beziehen eine Tageszeitung; die Stadtwerke versorgen auch die privaten -e mit Gas und Strom; etw. an alle -e verschicken. 3. (Wirtsch.) Einnahmen u. Ausgaben einer Stadt, eines Staates, einer öffentlichen Einrichtung o. Ä.; Etat: der öffentliche H.; die -e des Bundes und der Länder sind nicht ausgeglichen; den H. für das kommende Jahr aufstellen; Im Bundesfinanzministerium überlegt man sich, wie die Löcher im H. gestopft werden können (DM 5, 1966, 7).

Universal-Lexikon. 2012.