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anmelden
immatrikulieren; einschreiben; einsteigen; einloggen; registrieren; authentifizieren; einreichen

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an|mel|den ['anmɛldn̩], meldete an, angemeldet <tr.; hat:
1.
a) jmds. Kommen ankündigen:
sich beim Arzt, zur Untersuchung anmelden.
Syn.: ansagen.
b) bei einer zuständigen Stelle melden, registrieren lassen /Ggs. abmelden/: Radio und Fernsehen müssen bei der GEZ angemeldet werden; Konkurs anmelden; sich polizeilich anmelden.
c) die Teilnahme an etwas, den Eintritt in etwas vormerken lassen:
das Kind in der Schule anmelden; sich zu einem Kurs in der Volkshochschule anmelden.
Syn.: einschreiben, immatrikulieren.
2. vorbringen; geltend machen:
seine Ansprüche anmelden; am Schluss der Besprechung meldete sie starke Bedenken an.
Syn.: anbringen, bekunden, darlegen, mitteilen, unterbreiten.

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ạn||mel|den 〈V. tr.; hat
1. ankündigen, melden, (vorher) mitteilen, anzeigen (Ankunft, Besuch, Konkurs)
2. vormerken lassen (Anspruch, Teilnahme)
3. (in eine Einwohner-, Teilnehmerliste usw.) einschreiben lassen
● würden Sie mich bitte \anmelden meine Anwesenheit als Besucher mitteilen ● ein Patent \anmelden im Patentamt eintragen lassen; ein Spiel \anmelden 〈Kart.〉 ankündigen, den Wert des Spieles nennen, das man spielen will ● sich \anmelden lassen (vom Diener, von der Chefsekretärin) ● sich polizeilich \anmelden sich auf dem Einwohnermeldeamt eintragen lassen; sich schriftlich, telefonisch \anmelden ● sich beim Arzt \anmelden; ein Kind in der, zur Schule \anmelden; sich zu einem Kursus \anmelden

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ạn|mel|den <sw. V.; hat:
1. ankündigen:
seinen Besuch telefonisch a.;
sich beim Direktor a. lassen;
Ü Nachwuchs, ein Baby hat sich angemeldet.
2. bei einer zuständigen Stelle (Behörde, Institution o. Ä.) eintragen lassen:
seinen Wohnsitz, das Radio a.;
ein Patent, etw. zum Patent a.;
ein Gewerbe a.;
Konkurs a.;
sich polizeilich a.
3. die Teilnahme an etw., den Eintritt in etw., den Besuch bei jmdm. vormerken lassen:
das Kind in der Schule, im Kindergarten a.;
sich beim Arzt, zu einem Kurs a.
4. geltend machen, vorbringen:
seine Bedenken, Forderungen, Wünsche, Zweifel a.

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ạn|mel|den <sw. V.; hat: 1. ankündigen: seinen Besuch telefonisch a.; sich beim Direktor a. lassen; Ü Wir mussten ... heiraten, weil sich unser Sohn anmeldete (Hörzu 21, 1977, 147); Nachwuchs, ein Baby hat sich angemeldet. 2. bei einer zuständigen Stelle (Behörde, Institution o. Ä.) eintragen lassen: seinen Wohnsitz, das Radio a.; ein Patent, etw. zum Patent a.; ein Gewerbe a.; Konkurs a.; sich polizeilich a. 3. die Teilnahme an etw., den Eintritt in etw., den Besuch bei jmdm. vormerken lassen: das Kind in der Schule, im Kindergarten a.; sich beim Arzt, zu einem Kurs a. 4. geltend machen, vorbringen: seine Bedenken, Forderungen, Wünsche a.; Zweifel wurden angemeldet an der Wirtschaftlichkeit des Atomstroms (NZZ 14. 3. 85, 25); Sofort nach dem Tode des Kaisers hatte die Kurie ihre alten Ansprüche angemeldet (Benrath, Konstanze 160); sie ... haben ... ein Recht auf Heimat angemeldet (Kant, Impressum 176).

Universal-Lexikon. 2012.