ausfüllen; eintragen; feststellen; erfassen; bemerken; einsteigen; einloggen; anmelden; perzipieren; realisieren; mitbekommen (umgangssprachlich); merken; zur Kenntnis nehmen; wahrnehmen; in einen Katalog aufnehmen; zusammenstellen; katalogisieren; aufgliedern; sortieren; ordnen; gruppieren; unterteilen; systematisieren; einordnen
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re|gis|trie|ren [regɪs'tri:rən] <tr.; hat:1. in ein Register eintragen:
alle Kraftfahrzeuge werden von der Behörde registriert.
2. selbsttätig aufzeichnen:
die Kasse registriert alle Einnahmen.
3. in das Bewusstsein aufnehmen:
einen Stimmungsumschwung registrieren; sie registrierte mit scharfem Blick die winzigen Veränderungen.
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◆ re|gis|trie|ren 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 jmdn. od. etwas \registrieren
1. in ein Register eintragen, buchen
2. 〈fig.; umg.〉 zur Kenntnis nehmen (ohne sich zu äußern)
II 〈V. intr.; Mus.; an der Orgel〉 Stimmenkombinationen einschalten, Register ziehen
[<mlat. registrare „in ein Verzeichnis eintragen“; → Register]
◆ Die Buchstabenfolge re|gis|tr... kann in Fremdwörtern auch re|gist|r... getrennt werden.
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re|gis|t|rie|ren <sw. V.; hat:
a) in ein Verzeichnis, eine Kartei, ein [amtlich geführtes] Register eintragen:
Fahrzeuge, Namen, Personalien, Personen r.;
während der Feiertage wurden viele Unfälle registriert;
b) selbsttätig feststellen u. automatisch aufzeichnen:
die Messgeräte registrieren Luftfeuchtigkeit und Niederschlagsmenge;
die Seismografen registrierten ein leichtes Erdbeben.
2.
a) ins Bewusstsein aufnehmen, zur Kenntnis nehmen, bemerken:
alle Vorgänge genau, sorgfältig, im Einzelnen r.;
sein Erscheinen wurde von allen registriert;
sie registrierte mit Befriedigung, dass ihr Rat befolgt wurde;
b) sachlich feststellen; ohne Kommentar vermerken, darstellen:
alle Zeitungen registrierten den Vorfall.
3. (Musik) (beim Spielen von Orgel, Harmonium, auch Cembalo) durch Betätigung der Register die Klangfarbe bestimmen.
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registrieren,
1) in ein Verzeichnis, Register eintragen; 2) zur Kenntnis nehmen, bemerken; 3) selbsttätig feststellen und aufzeichnen (von Geräten gesagt).
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re|gis|trie|ren <sw. V.; hat [1: spätmhd. registrieren < mlat. registrare, zu: registrum, ↑Register]: 1. a) in ein Verzeichnis, eine Kartei, ein [amtlich geführtes] Register eintragen: Fahrzeuge, Namen, Personalien, Personen r.; während der Feiertage wurden viele Unfälle registriert; Prostituierte müssen sich polizeilich r. lassen; ein Wort in einem Wörterbuch r.; b) selbsttätig feststellen u. automatisch aufzeichnen: die Messgeräte registrieren Luftfeuchtigkeit und Niederschlagsmenge; die Seismographen registrierten ein leichtes Erdbeben; die Kasse registriert alle eingehenden Beträge. 2. a) ins Bewusstsein aufnehmen, zur Kenntnis nehmen, bemerken: alle Vorgänge genau, sorgfältig, im Einzelnen r.; sein Erscheinen wurde von allen registriert; sie registrierte mit Befriedigung, dass ihr Rat befolgt wurde; weil Bäume jenseits des Pistenrandes nicht als Gefahr registriert werden (DÄ 47, 1985, 31); b) sachlich feststellen; ohne Kommentar vermerken, darstellen: alle Zeitungen registrierten den Vorfall; er will nur registrierender Beobachter - oder, wenn man will, „Kriegsberichterstatter“ sein (Niekisch, Leben 191). 3. (Musik) (beim Spielen von Orgel, Harmonium, auch Cembalo) durch Betätigung der Register die Klangfarbe bestimmen.
Universal-Lexikon. 2012.