Übertretung; Verletzung; Nichteinhaltung; Verstoß; Vergehen; Delikt; Zuwiderhandlung; Überschreitung
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Ọrd|nungs|wid|rig|keit 〈f. 20; Rechtsw.〉 rechtswidriges Verhalten, Verstoß gegen eine amtl. Regelung
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Ọrd|nungs|wid|rig|keit, die (Rechtsspr.):
ordnungswidriges Verhalten.
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Ọrd|nungs|wid|rig|keit, die (Rechtsspr.): ordnungswidriges Verhalten: Eine O. ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung (Straßenverkehrsrecht, OWiG 266); es ist nicht Ihre Sache als Privatmann, -en anderer Kraftfahrer zu verhindern (ADAC-Motorwelt 5, 1982, 5).
Universal-Lexikon. 2012.