Übertretung; Verletzung; Nichteinhaltung; Ordnungswidrigkeit; Verstoß; Vergehen; Zuwiderhandlung; Überschreitung; Untat; Straftat; Verbrechen
* * *
De|likt [de'lɪkt], das; -[e]s, -e:Vergehen, Straftat:
ein Delikt begehen.
Zus.: Eigentumsdelikt, Verkehrsdelikt, Wirtschaftsdelikt.
* * *
De|lịkt 〈n. 11; Rechtsw.〉 strafbare Handlung ● ein \Delikt begehen, 〈schweiz.〉 verüben [<lat. delictum „Vergehen, Fehltritt“]
* * *
De|lịkt , das; -[e]s, -e [lat. delictum = Verfehlung, subst. 2. Part. von: delinquere, ↑ delinquent]:
ungesetzliche, strafbare Handlung, Straftat:
ein schweres, sittliches D. begehen;
jmdn. eines -es anklagen, überführen.
* * *
Delịkt
[lateinisch] das, -(e)s/-e, Vergehen, Straftat, Verbrechen; im Strafrecht eine tatbestandsmäßige rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die eine Bestrafung des Täters nach sich zieht; im Zivilrecht eine unerlaubte Handlung, die den Täter bei rechtswidrigem, schuldhaftem Verhalten zum Schadensersatz verpflichtet (deliktische Haftung); im Völkerrecht der Verstoß gegen ein kraft Gewohnheitsrechts oder Vertrags bestehendes Recht eines Staates oder sonstigen Völkerrechtssubjekts durch das eine Verantwortlichkeit begründende Handeln oder Unterlassen eines anderen Völkerrechtssubjekts; der Schädiger ist zur Wiedergutmachung verpflichtet.
* * *
De|lịkt, das; -[e]s, -e [lat. delictum = Verfehlung, subst. 2. Part. von: delinquere, ↑delinquent]: ungesetzliche, strafbare Handlung, Straftat: ein schweres, sittliches D. begehen; jmdn. eines -es anklagen, überführen; Man wollte wissen, ... welchen -es ich verdächtig wäre (Niekisch, Leben 309).
Universal-Lexikon. 2012.