Akademik

Zuwiderhandlung
Übertretung; Verletzung; Nichteinhaltung; Ordnungswidrigkeit; Verstoß; Vergehen; Delikt; Überschreitung

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Zu|wi|der|hand|lung 〈f. 20gegen einen Befehl, ein Verbot gerichtete Handlung

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Zu|wi|der|hand|lung, die (bes. Rechtsspr.):
gegen ein Verbot, eine Anordnung gerichtete Handlung.

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Zu|wi|der|hand|lung, die: gegen ein Verbot, eine Anordnung gerichtete Handlung: -en [gegen diese Vorschriften] werden streng geahndet; bei Z. erfolgt kostenpflichtiges Abschleppen.

Universal-Lexikon. 2012.