Übertretung; Verletzung; Nichteinhaltung; Ordnungswidrigkeit; Vergehen; Delikt; Zuwiderhandlung; Überschreitung
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Ver|stoß [fɛɐ̯'ʃto:s], der; -es, Verstöße [fɛɐ̯'ʃtø:sə]:das Verstoßen gegen ein Gesetz, eine Anordnung o. Ä.; Verletzung eines Gesetzes, einer Anordnung o. Ä.:
das ist ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz; ein Verstoß gegen alle Regeln des Anstands.
Zus.: Gesetzesverstoß.
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Ver|stoß 〈m. 1u〉 Verletzung (einer Regel, eines Gesetzes), Verfehlung, Zuwiderhandlung ● \Verstoß gegen die guten Sitten
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Ver|stoß, der; -es, Verstöße:
das Verstoßen gegen etw.; Verletzung von Bestimmungen, Anordnungen, Vorschriften:
ein schwerer, leichter, grober V.;
ein V. gegen den Anstand, gegen grammatische Regeln;
der kleinste V. wird geahndet.
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Ver|stoß, der; -es, Verstöße: 1. das Verstoßen (1) gegen etw.; Verletzung von Bestimmungen, Anordnungen, Vorschriften: ein schwerer, leichter, grober V.; ein V. gegen den Anstand; ein V. gegen grammatische Regeln; auch der kleinste V. wurde geahndet; ein so frappanter V. gegen die Dienstordnung ist mir noch nie begegnet (Dürrenmatt, Grieche 40); das Rechtsüberholen stellt einen V. dar; nun aber setzte man sie unter Anklage wegen -es gegen die Sozialistengesetze (Kühn, Zeit 94). 2. *in V. geraten (österr. veraltet; verloren gehen; zu veraltet verstoßen = verstecken, verbergen).
Universal-Lexikon. 2012.