Akademik

erzwingen
forcieren; verdonnern (umgangssprachlich); in die Pflicht nehmen; verpflichten; bestimmen; einfordern; zwingen

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er|zwin|gen [ɛɐ̯'ts̮vɪŋən], erzwang, erzwungen <tr.; hat:
durch Zwang, trotzige Beharrlichkeit erreichen, erhalten, herbeiführen:
eine Entscheidung, Genehmigung erzwingen; Liebe lässt sich nicht erzwingen; das Geständnis war erzwungen worden.
Syn.: durchsetzen, erwirken.

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er|zwịn|gen 〈V. tr. 288; hat〉 etwas von jmdm. \erzwingen durch Zwang, Drohung, Gewalt erreichen ● erzwungenes Geständnis

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er|zwịn|gen <st. V.; hat [mhd. ertwingen = erobern, bezwingen]:
durch Zwang erreichen, erhalten, herbeiführen:
eine Entscheidung mit Gewalt e.;
ein Versprechen von jmdm. e.;
ein erzwungenes Geständnis, Lächeln.

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er|zwịn|gen <st. V.; hat [mhd. ertwingen = erobern, bezwingen]: durch Zwang erreichen, erhalten, herbeiführen: eine Entscheidung e.; ein Versprechen von jmdm. e.; Liebe lässt sich nicht e.; ein erzwungenes Geständnis; ich hatte mir den Zutritt zu der Veranstaltung erzwungen.

Universal-Lexikon. 2012.