vollenden; vollbringen; schaffen; durchsetzen; auf die Beine stellen (umgangssprachlich); umsetzen; leisten; erzielen; erreichen
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er|wir|ken [ɛɐ̯'vɪrkn̩] <tr.; hat:(bes. Rechtsspr.) durch Bemühungen erreichen, durchsetzen:
jmds. Entlassung, Freispruch erwirken; das Unternehmen will eine einstweilige Verfügung erwirken.
Syn.: ↑ durchboxen (ugs.), ↑ durchbringen (ugs.), ↑ durchdrücken (ugs.), ↑ durchpeitschen (ugs. emotional), ↑ erzielen, ↑ erzwingen, ↑ herausholen (ugs.), ↑ herausschlagen (ugs.).
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er|wịr|ken 〈V. tr.; hat〉 erreichen, durch Bemühung, Bitten, Fürsprache erlangen, herbeiführen, veranlassen ● die Erlaubnis, eine Zahlung \erwirken
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er|wịr|ken <sw. V.; hat (bes. Rechtsspr.):
durch Bemühungen erreichen, durchsetzen:
eine Zahlung e.;
jmds. Entlassung, Freispruch e.
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er|wịr|ken <sw. V.; hat: durch Bemühungen erreichen, durchsetzen: eine Zahlung e.; jmds. Entlassung, Freispruch e.; bei jmdm. eine Erlaubnis e.; Ursprünglich erwirkte ich mir diese Begutachtung als verbrieftes Recht (Erich Kästner, Fabian 15); Ich hätte ihr eine Reise ... nach Dornach in die Schweiz e. können (Fichte, Versuch 58).
Universal-Lexikon. 2012.