In|s|ti|tu|ti|o|na|li|sie|rung, die; -, -en (bildungsspr.):
das Institutionalisieren:
die I. der Volksherrschaft.
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Institutionalisierung,
die Verfestigung der Verhaltensmuster von ursprünglich »offenen«, aber in bestimmten Situationen regelmäßig wiederkehrenden sozialen Handlungen zu Institutionen. Die betreffenden Verhaltensweisen werden hierdurch in das vorhandene Normensystem eingefügt und in ihren Abläufen und Zielen festgelegt. Soziales Handeln wird dabei versachlicht, vom Druck spontaner Bedürfnisse entlastet und in ein wechselseitig erwartbares Rollenverhalten umgeformt.
Im weiteren Sinn auch Bezeichnung für die Verfestigung einer politischen Herrschaft durch den Aufbau von Organisationen und Institutionen.
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Universal-Lexikon. 2012.