Kom|pos|tie|rung, die; -, -en:
das Kompostieren; das Kompostiertwerden.
* * *
Kompostierung,
ein Verfahren der biologischen Abfallverwertung, bei dem organische Abfälle (Bioabfall), wie Bio-, Garten- und Parkabfälle, durch Mikroorganismen und tierische Bodenlebewesen unter Luftzufuhr zu Kompost, einem Humusprodukt, zersetzt werden. Dieser auch als Rotte bezeichnete aerobe Behandlungsprozess führt aufgrund intensiver Abbauvorgänge zunächst zu einer Selbsterhitzung des Rottegutes. Bei Temperaturen von über 55 ºC kommt es zur Abtötung von eventuell im Rottegut enthaltenen Krankheitserregern und unerwünschten Pflanzensamen (Hygienisierung). Durch eine gute Belüftung wird verhindert, dass sich anaerobe (sauerstofffreie) Zonen bilden, in denen es zu einer Vergärung mit geruchsintensiven Produkten, wie organischen Säuren, Ammoniak und Schwefelwasserstoff, kommt. Weitere Maßnahmen, wie Umsetzen und Befeuchten des Rottegutes, gewährleisten für die Mikroorganismen günstige Bedingungen. Während in der ersten intensiven Phase (1 - 2 Wochen) zumeist Bakterien die leicht abbaubaren Substanzen umsetzen, erfolgt in der anschließenden Nachrotte (2 - 3 Monate) ein Abbau der schwer abbaubaren Stoffe wie Lignin u.a. durch Pilze. Durch den Kompostierungsprozess wird das Volumen des Rottegutes um etwa 40% reduziert.
Die Eigenkompostierung im Garten erfolgt häufig in offenen Mieten, was eine längere Rottezeit erfordert. Bei der Kompostierung in großtechnischen Kompostierungsanlagen wird das Rottegut zunächst zerkleinert, homogenisiert und bei Bedarf angefeuchtet. Anschließend wird es entweder in Mieten von 2 - 3 m Höhe aufgeschichtet (Mietenverfahren) oder in geschlossene Behälter (Rottetrommeln oder Rotteboxen) gefüllt. Durch die ständige Durchmischung und Belüftung in Rottetrommeln kann die Intensivrotte zeitlich verkürzt werden. Die Nachrotte erfolgt in jedem Fall in Mieten. Der Fertigkompost wird anschließend gesiebt und eventuell noch vorhandene Fremdstoffe, wie Kunststoffe, abgetrennt.
Die Kompostierung stellt im abfallrechtlichen Sinne eine Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen (sekundäre Rohstoffe) dar (§ 4 (3) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vom 27.9.1994). Anforderungen an die stoffliche Verwertung in Kompostierungsanlagen finden sich in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TA Siedlungsabfall vom 14.5.1993). Die Verwertung des gewonnenen Kompostes auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden regelt die Bioabfallverordnung vom 21. September 1998. Sie begrenzt insbesondere die Konzentration von Schwermetallen im Kompost.
Aufgrund des abfallrechtlichen Verwertungsgebotes hat sich die Anzahl an Kompostierungsanlagen in den vergangen Jahren deutlich erhöht. Wurden noch 1990 in Deutschland 1,5 Mio. t organische Abfälle kompostiert, erhöhte sich diese Menge bis 2000 auf 7,5 Mio. t, die in den 600 Kompostierungsanlagen zu Kompost verarbeitet wurden. Seit der Abfallablagerungsverordnung vom 1. 3. 2001 stellt die Kompostierung neben der Vergärung eine biologische Behandlungsmöglichkeit für Restabfall nach mechanischer Vorbehandlung dar.
In der Schweiz wurden 2000 etwa. 0,6 Mio. t Bioabfall in Kompostierungsanlagen kompostiert. In Österreich gab es im Jahre 2001 insgesamt 515 Anlagen zur Kompostierung biogener Abfälle mit einer Jahreskapazität von 0,9 Mio. t.
* * *
Kom|pos|tie|rung, die; -, -en: das Kompostieren, Kompostiertwerden.
Universal-Lexikon. 2012.