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Haftreibung
Haftung

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Hạft|rei|bung 〈f. 20zw. Körpern wirkende Kraft, die überwunden werden muss, um diese gegeneinander zu verschieben

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Hạft|rei|bung, die (Physik):
Reibung zweier fester Körper, die in dem Augenblick wirksam wird, in dem sie sich in Bewegung setzen.

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Haftreibung,
 
Form der Reibung, die auftritt, wenn die beiden sich berührenden Oberflächen relativ zueinander ruhen. Die Haftreibung kennzeichnet den Widerstand eines Körpers gegen das Gleiten. Sie wird durch die Haftreibungszahl μr (früher Haftreibungskoeffizient) charakterisiert, eine dimensionslose Größe, die durch den Neigungswinkel einer geneigten Ebene ausgedrückt werden kann, bei dem das Gleiten eines darauf liegenden Körpers gerade einsetzt. Die Haftreibungszahl wird näherungsweise nur von Art und Beschaffenheit des Materials von Ebene und Körper und nicht von der Größe der Auflagefläche beeinflusst. - In der Fahrzeugtechnik ermöglicht die Haftreibung die Kraftwirkung (Zugkraft, Bremskraft) zwischen Rad und Fahrbahn (Schiene) bei rollender, schlupfloser Bewegung von Radsätzen sowie die Übertragung der Zugkraft beziehungsweise der entwickelten Bremskraft vom Radumfang auf die Fahrbahn (Schiene). Die Haftreibung ist proportional der Fahrzeugmasse und der Haftreibungszahl.

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Hạft|rei|bung, die (Physik): Reibung zweier fester Körper, die in dem Augenblick wirksam wird, in dem sie sich in Bewegung setzen: wo doch die rollenden Räder eine optimale H. besitzen (Frankenberg, Fahren 80).

Universal-Lexikon. 2012.