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◆ In|te|gri|tät 〈f. 20; unz.〉
2. Unversehrtheit, Unberührtheit
3. Reinheit, Makellosigkeit, Rechtschaffenheit, Redlichkeit
[<lat. integritas „Unversehrtheit“]
◆ Die Buchstabenfolge in|te|gr... kann in Fremdwörtern auch in|teg|r... getrennt werden.
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In|te|g|ri|tät, die; - [lat. integritas]:
a) Makellosigkeit, Unbescholtenheit, Unbestechlichkeit:
die I. dieses Mannes ist unbestreitbar;
b) (Politik, Rechtsspr.) Unverletzlichkeit [eines Staatsgebietes]:
die territoriale I. eines Staates anerkennen, garantieren.
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I Integrität
(Referenzintegrität, referenzielle Integrität), Datenbanken: Eigenschaft von relationalen Datenbankdateien (Datenbank, Beziehung), die darin besteht, dass ein Feld in der untergeordneten Bezugsdatei mit dem sog. Bezugs- oder Schlüsselfeld (Schlüssel) der Hauptdatei übereinstimmt. Das Schlüsselfeld muss in der Hauptdatei eindeutig sein, in der untergeordneten Datei darf der Wert des Feldes mehrfach vorkommen. Üblicherweise werden nur solche Felder als Schlüsselfelder verwendet, die von der Datenbank automatisch gefüllt werden und die der Benutzer nicht ändern kann (Datensatznummer). Um Integrität zu wahren, muss eine Datenbank so programmiert werden, dass ein Datensatz einer untergeordneten Datei immer nur von der Hauptdatei aus angelegt werden kann. Darüber hinaus müssen alle Datensätze der untergeordneten Datei automatisch gelöscht werden, sobald der zugehörige Datensatz der Hauptdatei gelöscht wird.
II
Integrität,
Dateischutz: Abk. für Datenintegrität.
III
Integrität
[lateinisch] die, -, allgemein für: Unbescholtenheit, Unbestechlichkeit; Unverletzlichkeit (eines Staatsgebietes).
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In|te|gri|tät, die; - [lat. integritas]: a) Makellosigkeit, Unbescholtenheit, Unbestechlichkeit: die I. dieses Mannes ist unbestreitbar; b) (Politik, Rechtsspr.) Unverletzlichkeit [eines Staatsgebietes]: die territoriale I. eines Staates anerkennen, garantieren; die I. von rechtlich sanktionierten Institutionen (Gehlen, Zeitalter 73).
Universal-Lexikon. 2012.