Schạlt|ge|trie|be, das (Technik):
schaltbares Getriebe.
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Schaltgetriebe,
Technik: 1) Rädergetriebe, bei dem durch einen Schaltvorgang die Übertragung des Drehmoments zwischen An- und Abtrieb unterbrochen sowie Abtriebsdrehzahl und -drehrichtung geändert werden können. Der Schaltvorgang erfolgt bei Zahnradgetrieben durch Verschieben von Rädern und durch Betätigen formschlüssiger Klauenkupplungen im Stillstand oder Synchronlauf (z. B. beim Kraftwagengetriebe). Kraftschlüssig arbeitende Getriebe lassen sich bei Drehzahlunterschieden zwischen den zu kuppelnden Teilen schalten. Vielgängige Getriebe im Bau- und Werkzeugmaschinenbau mit elektromagnetisch oder hydraulisch betätigten Kupplungen können als Lastschaltgetriebe ohne Unterbrechung des Leistungsflusses geschaltet werden. 2) Schrittgetriebe, Getriebe zur Umwandlung einer gleichförmigen Antriebsbewegung in eine Schrittbewegung, d. h. in eine periodisch durch Stillstände (Rasten) unterbrochene Dreh- oder Schubbewegung. Zu ihnen gehören Räderschaltgetriebe (z. B. Malteserkreuz-, Kurvenschrittgetriebe), bei denen die Schrittbewegung durch eine besondere Geometrie der Übertragungsglieder erzeugt wird, Klinkenschaltgetriebe (z. B. Uhrenlaufwerk) mit Klinken zur Sperrung eines speziell gezahnten Rades und Greiferschaltgetriebe, z. B. Filmschaltgetriebe, bei denen die ruckweise Vorwärtsbewegung durch einen in die Perforation greifenden pultförmigen Nippel erzeugt wird, aus dem der Film nach Überschreitung einer Grenzkraft herausspringt und weitertransportiert wird.
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Schạlt|ge|trie|be, das (Technik): schaltbares Getriebe.
Universal-Lexikon. 2012.