Rädergetriebe,
Getriebebauart (Getriebe) mit zwei Rädern und fest stehendem Steg (Ausnahme: Umlaufrädergetriebe) vorwiegend zur Drehmomentenwandlung. Das wird durch unterschiedliche Durchmesser der Räder erreicht. Die Drehmomente der Radwellen werden vom Verhältnis der Raddurchmesser bestimmt. Hat das kleinere Rad den Durchmesser 1 und das größere den Durchmesser 2, so kann an der Welle des größeren Rades das doppelte Drehmoment abgegriffen werden; das kleinere Rad hat die doppelte Drehzahl des größeren (Übersetzungsverhältnis 1 : 2). Die Getrieberäder können kraftschlüssigen (Reibradgetriebe) oder formschlüssigen Kontakt haben (Zahnradgetriebe). Stirnrädergetriebe haben parallele, Kegelrädergetriebe sich schneidende, Schraubenrädergetriebe sich kreuzende Drehachsen. Umlaufrädergetriebe haben einen umlaufenden Steg und mindestens drei Zahnräder, bekannteste Ausführungsform sind die Planetengetriebe.
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Rä|der|ge|trie|be, das (Technik): Getriebe, bei dem die Übertragung des Drehmoments durch Räder, bes. Zahnräder, geschieht.
Universal-Lexikon. 2012.