Schịffs|of|fi|zier, der:
(in der Handelsschifffahrt) Angestellter des nautischen od. technischen Dienstes eines Schiffs mit nautischem Patent, der den Kapitän in der Schiffsführung unterstützen kann.
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Schiffs|offizier,
Angestellter des nautischen oder des technischen Schiffsdienstes (Schiffsbesatzung). Es werden nautische Schiffsoffiziere (1.-3. Offizier), technische Schiffsoffiziere (1.-3. Ingenieur), Elektriker und Funkoffiziere unterschieden. Schiffsoffiziere sind Inhaber nautischer Patente, die den Kapitän in der Schiffsführung unterstützen.
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Schịffs|of|fi|zier, der: (in der Handelsschifffahrt) Angestellter des nautischen od. technischen Dienstes eines Schiffes mit nautischem Patent, der den Kapitän in der Schiffsführung unterstützen kann.
Universal-Lexikon. 2012.