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Sonderwirtschaftszone
Sọn|der|wirt|schafts|zo|ne, die (Wirtsch.):
Gebiet [innerhalb eines Staates], in dem besondere, die wirtschaftlichen Aktivitäten fördernde Regelungen (z. B. niedrige Steuern, Zölle) gelten.

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Sonderwirtschaftszone,
 
Standort für industrielle Produktionsstätten in (ehemaligen) Staatshandelsländern, in denen der Staat (ähnlich wie in den freien Produktionszonen) gewisse Vorteile gewährt, durch die v. a. Unternehmen aus westlichen Industrieländern dazu bewogen werden sollen, Industriebetriebe anzusiedeln. Im unsicheren Transformationsprozess von der Plan- zur Marktwirtschaft sollen Sonderwirtschaftszonen besondere Bereiche sein, die beispielhaft nach marktwirtschaftlichen Prinzipien arbeiten, den ausländischen Investoren hinreichende Sicherheit gewähren, Vertrauen der Bevölkerung in marktwirtschaftlichen Systeme bilden und zur Durchsetzung der Marktwirtschaft beitragen. Zu den Sonderwirtschaftszonen in Russland zählen z. B. Königsberg, Nachodka und Sankt Petersburg.

Universal-Lexikon. 2012.