Tier|ge|sell|schaft, die (Biol.):
mehrere Tiere einer od. verschiedener Arten, die zu einem Verband zusammengeschlossen sind.
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Tiergesellschaft,
Tiersozi|etät, Lebensgemeinschaft oder Vergesellschaftung von Tieren, die aus artgleichen Individuen (homotypische Sozietät) oder aus verschiedenen Tierarten (heterotypische Sozietät) zusammengesetzt sein kann und die von einer sozialen Anziehung zusammengehalten wird. In anonymen Verbänden gibt es kein individuelles Erkennen der Mitglieder untereinander; anonyme Verbände können offen sein, d. h., fremde Tiere können sich jederzeit anschließen, oder sie sind geschlossen, d. h., fremde Tiere werden abgelehnt; Letzteres setzt die Existenz von Erkennungsmerkmalen voraus, meist spielen Duftstoffe (Pheromone, Sexuallockstoffe, Alarmstoffe u. a.) eine Rolle. Beispiele für offene Verbände sind Vogel- und Fischschwärme, Huftierherden; geschlossene Verbände sind z. B. die Insektenstaaten. Individualisierte Verbände sind dadurch charakterisiert, dass sich die Mitglieder gegenseitig kennen, z. B. an Geruch, Aussehen, Stimme. Eine solche Gruppe hat ihr besonderes Beziehungsnetz, das von dem jeweiligen (auch Veränderungen unterliegenden) Verhaltensrepertoire und den Eigenarten der Mitglieder geprägt ist. Das soziale Verhalten wird zudem stark durch eine Rangordnung bestimmt; außerdem sind individualisierte Gruppen immer geschlossene Verbände. Individualisierte Verbände kommen oft dadurch zustande, dass eine Familie zusammenbleibt, in der Regel sind zumindest ein Teil der Mitglieder untereinander verwandt (z. B. alle Weibchen oder alle Männchen). Beispiele für individualisierte Verbände sind Raubtierverbände (z. B. Wolfsrudel), Primatenhorden, Elefantenherden, bei Vögeln die Familienverbände der Baumhopfe.
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Tier|ge|sell|schaft, die (Biol.): mehrere Tiere einer od. verschiedener Arten, die zu einem Verband zusammengeschlossen sind.
Universal-Lexikon. 2012.