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Ver|ge|sẹll|schaf|tung 〈f. 20; unz.〉 das Vergesellschaften
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Ver|ge|sẹll|schaf|tung, die; -, -en:
das Vergesellschaften; das Vergesellschaftetwerden.
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Vergesellschaftung,
1) Ökologie: jede Form des Zusammenlebens von Individuen der gleichen Art oder verschiedener Arten, die u. a. durch gleiche oder ähnliche Ansprüche an Umweltbedingungen und Lebensort bedingt ist. Beispiele sind u. a. die Biozönosen sowie Schlaf- oder Fraßgemeinschaften bei Tieren.
2) Recht: verfassungsrechtlich die Sozialisierung.
3) Soziologie: zentraler Begriff der Soziologie, der den dynamischen Aspekt von Gesellschaft gegenüber einer statischen Betrachtungsweise betont (G. Simmel). Als Resultat der Wechselwirkungen menschlicher Handlungen entstehen soziale Formen (Streit, Über- und Unterordnung, Tausch), die auf die Handlungen ihrer individuellen Träger zurückwirken (Vergesellschaftungsprozesse). In der soziologischen Kategorienlehre M. Webers ist Vergesellschaftung Kennzeichnung für eine soziale Beziehung, die im Gegensatz zur Vergemeinschaftung (soziales Handeln ist orientiert an subjektiven »affektuellen« oder traditionalen Beziehungen) einen Typus repräsentiert, der in seiner reinsten Form auf einer wechselseitigen, rationalen (zweck- oder wertrationalen) Einstellung beruht. Mischformen aus Elementen von Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung kennzeichnen die Mehrzahl sozialer Beziehungen. - In der marxistischen Theorie ist Vergesellschaftung Bezeichnung für die Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln durch die arbeitende Klasse.
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Ver|ge|sẹll|schaf|tung, die; -, -en: das Vergesellschaften.
Universal-Lexikon. 2012.