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Überbrückungsgeld
Über|brụ̈|ckungs|geld, das:
Überbrückungsbeihilfe.

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Überbrückungsgeld,
 
Leistung, die durch die Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden, erbracht werden kann, wenn dies zur Sicherung des Lebensunterhalts oder zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung notwendig ist (§ 57 SGB III). Überbrückungsgeld kann gezahlt werden für sechs Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe, die der Arbeitnehmer zuletzt bezogen hat oder hätte beziehen können (einschließlich der darauf entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge).

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Über|brụ̈|ckungs|geld, das: Überbrückungsbeihilfe.

Universal-Lexikon. 2012.