Un|ter|neh|mens|grün|dung, die:
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Unternehmensgründung,
Gründung, Bezeichnung für alle Maßnahmen, durch die ein wirtschaftliches Unternehmen ins Leben gerufen wird. Mit Unternehmensgründung wird dabei im Allgemeinen der finanziell-juristische Akt des Geschäftsbeginns (Aufnahme des Handelsgewerbes, Eintragung in das Handelsregister) bezeichnet, während man beim technisch-organisatorischen Aufbau von »Errichtung« spricht. Durch die Wahl der Rechtsform werden gleichzeitig Entscheidungen über die wirtschaftliche Gestaltung, besonders Haftung, Risikoübernahme, Gewinnverteilung, Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, Leitungsbefugnisse und steuerliche Belastungen, getroffen. Über die eingebrachten Vermögensgegenstände und Kapitalverhältnisse ist eine Gründungsbilanz (§ 242 HGB) zu erstellen. Die Unternehmensgründung ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht formgebunden; bei Kapitalgesellschaften gibt es Rechtsvorschriften. Da Unternehmensgründungen als gesamtwirtschaftlich, struktur- und regionalpolitisch wünschenswert erscheinen, existieren im Rahmen der staatlichen Existenzgründungspolitik Gründungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen, Eigenkapitalhilfen oder Bürgschaften und kostenloser Gründungsberatung. Ferner sind z. B. Kommunen und Verbände bei der Standortsuche behilflich.
H. Schoeffling: Arbeitsbuch. Existenzgründung (41991);
M. Hebig: Existenzgründungsberatung. Steuerl., rechtl. u. wirtschaftl. Gestaltungshinweise zur U. (31994);
E. Schneider: Erfolgreich sich selbständig machen (121995);
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Un|ter|neh|mens|grün|dung, die: ↑Gründung (1) eines Unternehmens (2).
Universal-Lexikon. 2012.