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Gẹld|aus|ga|be|au|to|mat, der:
Automat, der nach Auswertung einer eingeführten Scheckkarte, Kreditkarte o. Ä. Geld abgibt; Geldautomat.
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Geldausgabeautomat,
Geldautomat, Bankautomat, in Österreich und der Schweiz: Bankomat, technische Anlage, über die Bankkunden Bargeld abheben können. Der Zugang ist nur bei Legitimation durch eine Identitätskarte möglich, auf der in maschinell lesbarer Form (auf einem Magnetstreifen oder Chip) die erforderlichen Informationen gespeichert sind. Neben der ec-Karte (Eurocheque) können auch Kreditkarten und bankindividuelle Kundenkarten verwendet werden. Außer der Identitätskarte ist jedem Kunden eine bestimmte Nummer zugeordnet, die er über die Tastatur des Geldausgabeautomaten eingeben muss (Geheimcode oder persönliche Identifikationsnummer, Abkürzung PIN). Für die Banken erbringen Geldausgabeautomaten bei ausreichender Nutzung Kosteneinsparungen. Um dies zu erreichen, hatten sich die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft und die Deutsche Bundespost 1979 darauf verständigt, Geldausgabeautomaten auch außerhalb der Geschäftsräume der angeschlossenen Institute (seit 1993 auch in Kaufhäusern, Bahnhöfen, Tankstellen) zu installieren und institutsübergreifend nutzbar zu machen (»Automatenpool«). Bankkunden sind damit bei der Beschaffung von Bargeld unabhängig von Schalteröffnungszeiten und Standort ihrer Bank, müssen aber für die Nutzung von Geldausgabeautomaten anderer Kreditinstitute ebenso wie bei der Verwendung von Kreditkarten höhere Gebühren zahlen. Eine am 1. 7. 1993 in Kraft getretene neue Vereinbarung sieht vor, alle deutschen Geldausgabeautomaten online zu verbinden und ermöglicht eine institutsübergreifende Bargeldbeschaffung bis zu 1 000 pro Tag. Neben knapp 20 000 Geldausgabeautomaten in Deutschland stehen den Karteninhabern europaweit Geldausgabeautomaten zur Verfügung.
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Gẹld|aus|ga|be|au|to|mat, der: Automat, der nach Auswertung einer eingeführten Scheckkarte, Kreditkarte o. Ä. Geld abgibt; Geldautomat.
Universal-Lexikon. 2012.