Ver|trags|händ|ler, der:
selbstständiger Groß- od. Einzelhändler, der Waren eines od. mehrerer bestimmter Hersteller im eigenen Namen für eigene Rechnung verkauft:
die V. von BMW.
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Vertragshändler,
rechtlich selbstständiger Groß- oder Einzelhändler, der vertraglich in die Vertriebsorganisation eines Herstellers (meist von Markenartikeln) eingegliedert ist, aber in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Waren des Herstellers ankauft und weiterveräußert. Im Kooperationsvertrag (Vertragshändlervertrag) wird z. B. vereinbart, dass der Vertragshändler ausschließlich Erzeugnisse des Herstellers führen, einen bestimmten Mindestumsatz erzielen, bestimmte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erfüllen sowie verschiedene Serviceleistungen erbringen muss. Dafür erhält er z. B. für ein bestimmtes Gebiet das Alleinvertriebsrecht, darf unter dem Namen und Markenzeichen des Herstellers auftreten und wird von diesem bei Werbung und Verkaufsförderung unterstützt. Durch Vertragshändlersysteme als Form der zwischenbetrieblichen vertikalen Kooperation gewinnt der Hersteller großen Einfluss auf den Vertrieb seiner Produkte. Wettbewerbspolitisch zählen die Vertragshändlersysteme zu den Vertriebsbindungen.
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Ver|trags|händ|ler, der: selbstständiger Groß- od. Einzelhändler, der Waren eines Herstellers im eigenen Namen für eigene Rechnung verkauft: Die Vertriebsstruktur der Carrier GmbH ... umfasst acht Niederlassungen, sechs Distributoren und etwa 100 V. (CCI 14, 1998, 16).
Universal-Lexikon. 2012.