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Verkaufsförderung
Ver|kaufs|för|de|rung, die <o. Pl.>:
Salespromotion.

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Verkaufsförderung,
 
Salespromotion ['seɪlzprəməʊʃn, englisch], im weiteren Sinn eigenständiges Instrument des Marketing, das punktuelle, temporäre und eher ergänzende Maßnahmen zur absatzsteigernden Beeinflussung von Verkäufern (Staffpromotion), Handelsbetrieben (Retailpromotion) und/oder Konsumenten (Consumerpromotion) umfasst; im engeren Sinn absatzstimulierende Maßnahmen am Ort des Verkaufs. Maßnahmen der Verkaufsförderung sind z. B. Warenproben, Gutscheine, Prämien, Sonderpreise, Vorführungen, Preisausschreiben, Verlosungen bei Verbraucherpromotions, Rabatte, Verkaufsaktionen, Displaywerbung und andere Aktivitäten des Merchandising bei Handelspromotions sowie Prämien, Wettbewerbe, Seminare, Schulungen und andere Incentives bei Promotions für Verkaufspersonal und Außendienst. Außendienst- und Verkäuferpromotions sollen Leistungswillen und -vermögen der Verkaufsorgane erhöhen, Händlerpromotions den Distributionsgrad der Produkte steigern und darauf hinwirken, dass sich der Handel stärker für deren Absatz einsetzt. Bei Verbraucherpromotions stehen Kundengewinnung, Erhöhung der Markentreue, Verbrauchsintensivierung und Induzierung von Impulskäufen als Ziele im Mittelpunkt. Verkaufsförderung unterliegt wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen, v. a. den Bestimmungen des Gesammelten gegen unlauteren Wettbewerb. Im Gegensatz zu Werbung und Öffentlichkeitsarbeit handelt es sich bei Verkaufsförderung in der Regel um einmalige Maßnahmen, die auf eine bestimmte Zielsetzung und -gruppe zugeschnitten sind. Auch der Handel selbst führt Verkaufsförderungsmaßnahmen durch. (Kommunikationspolitik)

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Ver|kaufs|för|de|rung, die <o. Pl.>: Salespromotion: Was ist an Werbung und V. einzusetzen, um sich im Markt zu profilieren und die Wettbewerbsposition zu stärken? (Sparkasse 6, 1981, 210).

Universal-Lexikon. 2012.