Arzneimittelprüfung,
die Prüfung von Arzneimitteln auf Wirksamkeit, Unbedenklichkeit (Verträglichkeit, Ungiftigkeit) und pharmazeutische Qualität (Reinheit u. a.), Voraussetzung für ihre Zulassung. Sie ist in Deutschland durch das Arzneimittelgesetz geregelt und umfasst u. a. die klinische Prüfung am Menschen, der eine präklinische Prüfung an Zellsystemen, isolierten Organen und am Ganztier vorausgehen muss.
Universal-Lexikon. 2012.