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auswärtige Angelegenheiten
auswärtige Angelegenheiten,
 
die Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten oder zu internationalen Organisationen; sie werden in den meisten Staaten von dem unter Leitung des Außenministers stehenden Außenministerium wahrgenommen.
 
Zu den auswärtigen Angelegenheiten gehören u. a. die Unterhaltung diplomatischer und konsularischer Beziehungen, der Abschluss internationaler Verträge, die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, die Teilnahme an Konferenzen und Einrichtungen friedliche Streitschlichtung, Regelungen des internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehrs sowie des Kulturaustausches, der Schutz eigener Staatsangehöriger im Ausland.
 
In Deutschland ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes. Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Die Führung der auswärtigen Angelegenheiten ist dem Bundesminister des Auswärtigen übertragen, der über einen eigenen Verwaltungsunterbau von Botschaften, Generalkonsulaten, Konsulaten und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen verfügt (auswärtiger Dienst). Die Länder können Verträge mit auswärtigen Staaten nur in den Materien, für die sie zur Gesetzgebung zuständig sind, und nur mit Zustimmung der Bundesregierung abschließen (Art. 32, 59 GG). - Ähnliche Regelungen bestehen in Österreich und in der Schweiz.

Universal-Lexikon. 2012.