Bankenstatistik,
regelmäßige statistische Erhebungen zur Beobachtung der allgemeinen kreditwirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der einzelnen Bankengruppen in Deutschland; sie werden von der Deutschen Bundesbank aufgrund § 18 Bundesbankgesetzes durchgeführt und in den »Monatsberichten der Deutschen Bundesbank« und deren »Statistische Beiheften« veröffentlicht. Erfasst werden monatlich u. a. das Kreditvolumen, die Wertpapierbestände und der Gesamtbestand der bei den Kreditinstituten gehaltenen Einlagen. Auch werden Angaben über die Liquidität der Banken sowie den Bargeldumlauf gemacht. Nach § 25 Kreditwesengesetz haben alle Kreditinstitute unverzüglich nach Ablauf eines jeden Monats der Deutschen Bundesbank so genannte Monatsausweise einzureichen; nicht berichtspflichtig sind Kapitalanlagegesellschaften und Wertpapiersammelbanken. Die Bankenstatistik ist von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung als Grundlage für die Währungs- und Konjunkturpolitik. - Bankenstatistiken gibt es seit dem 19. Jahrhundert, zunächst jedoch noch sehr lückenhaft und nur große Banken beziehungsweise Notenbanken umfassend. Das Kreditwesengesetz von 1934 führte die Verpflichtung zur Einreichung von Monatsbilanzen ein.
Universal-Lexikon. 2012.