Akademik

grundlegend
radikal; gründlich; rigoros; fundamental; maßgeblich; ausschlaggebend; wesentlich; entscheidend; kritisch (für); prinzipiell; konstitutiv; essentiell; integral (fachsprachlich); basal; notwendig; essenziell; substanziell; primär; unerlässlich; grundsätzlich; abstrahierend dargestellt; im Großen und Ganzen; erst einmal; im Wesentlichen

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1grund|le|gend ['grʊntle:gn̩t] <Adj.>:
von entscheidender Bedeutung:
ein grundlegender Unterschied; eine grundlegende Voraussetzung.
Syn.: 1 absolut.
  2grund|le|gend ['grʊntle:gn̩t] <Adverb>:
von Grund auf, in jeder Weise:
sie hat ihre Ansicht grundlegend geändert.
Syn.: beträchtlich, enorm, ganz, ganz und gar, gehörig, gewaltig (emotional), gründlich, hochgradig, höchst, komplett, total (ugs.), völlig, vollkommen.

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grụnd|le|gend 〈Adj.〉
1. als Grundlage, Voraussetzung dienend (Buch, Werk)
2. entscheidend wichtig (Unterschied)

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grụnd|le|gend <Adj.>:
a) die Grundlage, die Voraussetzung für etw. bildend; wesentlich:
ein -er Unterschied;
eine -e (wichtige) Arbeit zu einem Thema;
sie hat sich zu diesem Problem g. geäußert (hat dazu einen wesentlichen Beitrag geliefert);
b) <intensivierend bei Adjektiven u. Verben> sehr; ganz und gar; von Grund auf:
g. wichtige Erfahrungen;
die Verhältnisse haben sich inzwischen g. geändert.

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grụnd|le|gend <Adj.>: a) die Grundlage, die Voraussetzung für etw. bildend; wesentlich: ein -er Unterschied; eine -e Voraussetzung; Fragen dieser Art deuten auf einen -en Wandel ... hin (Kemelman [Übers.], Mittwoch 101); eine -e (wichtige) Arbeit zu einem Thema; sie hat sich zu diesem Problem g. geäußert (hat dazu einen wesentlichen Beitrag geliefert); b) <intensivierend bei Adj. u. Verben> sehr; ganz und gar; von Grund auf: g. wichtige Erfahrungen; die Verhältnisse haben sich inzwischen g. geändert.

Universal-Lexikon. 2012.