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ge|hö|rig [gə'hø:rɪç] <Adj.>:1. so, wie es [jmdm., einer Sache] angemessen ist:
der Sache wurde nicht die gehörige Aufmerksamkeit geschenkt; ihm fehlt der gehörige Respekt.
2.
a) (in Ausmaß, Menge o. Ä.) beträchtlich, nicht gering; dem Anlass entsprechend [hoch oder groß]:
jmdm. einen gehörigen Schrecken einjagen; eine gehörige Strafe.
Syn.: ↑ anständig (ugs.), ↑ gebührend, ↑ gewaltig (emotional), ↑ kräftig, ↑ ordentlich (ugs.), ↑ schön (ugs.), ↑ tüchtig (ugs.).
b) <verstärkend bei Verben> sehr:
jmdn. gehörig ausschimpfen.
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ge|hö|rig 〈Adj.〉
1. gehörend
2. gebührend, verdient
3. 〈umg.〉 tüchtig, gründlich, energisch
● die ihm \gehörigen Häuser; jmdm. \gehörig die Meinung sagen; jmdn. \gehörig verprügeln; zu etwas \gehörig einen Teil von etwas bildend; die zu seinem Hof \gehörigen Felder
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ge|hö|rig <Adj.> [mhd. gehœrec, ahd. gahōrig = gehorchend, folgsam; seit dem 15. Jh. in der Bed. an ↑ gehören angeschlossen]:
1.
a) so, wie es [jmdm., einer Sache] angemessen ist; gebührend, geziemend:
jmdm. den -en Respekt erweisen;
du musst den -en Abstand wahren;
den -en Platz finden;
er hat sich nicht g. entschuldigt, benommen;
b) (in Ausmaß, Menge o. Ä.) nicht gering, beträchtlich:
eine -e Tracht Prügel;
jmdm. einen -en Schrecken einjagen;
eine -e Portion essen;
c) <intensivierend bei Verben> sehr, in hohem Maße:
da ist etwas g. schiefgegangen;
er hat ihn g. ausgeschimpft.
2. (nicht standardsprachlich) zu jmdm., etw. gehörend; einem bestimmten Bereich, Kreis o. Ä. zugehörend:
die in den Schrank -e Wäsche;
die zu dieser Gruppe -e Insel;
sie betrachtete diese Eigenschaften als zum Menschen g.
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ge|hö|rig <Adj.> [mhd. gehœrec, ahd. gahōrig = gehorchend, folgsam; seit dem 15. Jh. in der Bed. an ↑gehörenangeschlossen]: 1. a) so, wie es [jmdm., einer Sache] angemessen ist; gebührend, geziemend: jmdm. den -en Respekt erweisen; du musst den -en Abstand wahren; den -en Platz finden; sollte einer von uns wirklich in finanzielle Bedrängnis geraten, so werden wir uns, nach -er Prüfung, vertrauensvoll an Sie wenden (Heym, Schwarzenberg 199); er hat sich nicht g. entschuldigt, benommen; Joseph hatte ... den Wein in Flaschen abzuziehen und dann dieselben g. (ordnungsgemäß) mit Korken zu verschließen (R. Walser, Gehülfe 137); ∙ *-en Orts (bei der dafür vorgesehenen Stelle, Behörde o. Ä.): Wir Wirte sind angewiesen, keinen Fremden ... zu behausen, ohne seinen Namen, Heimat, ... vermutliche Dauer des Aufenthalts und so weiter -en Orts schriftlich einzureichen (Lessing, Minna II, 2); b) (in Ausmaß, Menge o. Ä.) nicht gering, beträchtlich: eine -e Tracht Prügel; jmdm. einen -en Schrecken einjagen; eine -e Portion essen; Es braucht -e Kraft, um die Truhe ... nach oben zu schieben (Frischmuth, Herrin 19); Die literarische Öffentlichkeit hatte ... Fräulein Bernadette eben erst für sich entdeckt und sogleich ein -es Wesen gemacht (Strauß, Niemand 159); er hat ihn g. (sehr heftig) ausgeschimpft; sie ... verkündeten, dass es nun aber den Russen ... g. an den Kragen gehen würde (Heym, Schwarzenberg 65). 2. (nicht standardsprachlich) zu jmdm., etw. gehörend; einem bestimmten Bereich, Kreis o. Ä. zugehörend: die in den Schrank -e Wäsche; die zu dieser Gruppe -e Insel; die nicht in diesen Zusammenhang -en Fragen; Strietz, das denen von Belau g. ist (Fallada, Herr 10); die ... Theorie ..., die sadistische Triebe als zum Menschen g. annimmt (Ruthe, Partnerwahl 126); <subst.:> das Auto ist etwas zum täglichen Leben Gehöriges.
Universal-Lexikon. 2012.