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Befehls- und Kommandogewalt
Befehls- und Kommạndogewalt,
 
in Deutschland die höchste militärische Weisungsbefugnis einschließlich der Truppenführung und des Personalwesens. Der Inhaber der B.- und K., im Frieden der Bundesverteidigungsminister, im Verteidigungsfall der Bundeskanzler, ist oberster Dienstherr der Soldaten.

Universal-Lexikon. 2012.