Befehls- und Kommạndogewalt,
in Deutschland die höchste militärische Weisungsbefugnis einschließlich der Truppenführung und des Personalwesens. Der Inhaber der B.- und K., im Frieden der Bundesverteidigungsminister, im Verteidigungsfall der Bundeskanzler, ist oberster Dienstherr der Soldaten.
Universal-Lexikon. 2012.