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Bildschirmmaske
I
Bildschirmmaske,
 Anzeigereräte: Bestandteil einer Bildröhre, der die Streuung des Elektronenstrahls vor der Mattscheibe so begrenzt, dass der Strahl genau in den einzelnen Bildpunkten auftrifft. Es handelt sich entweder um eine dünne Metallplatte mit Löchern bzw. Schlitzen (Lochmaske, Schlitzmaske) oder um senkrechte Drähte (Stahlfilamente, Streifenmaske). Die Bildschirmmaske befindet sich unmittelbar vor der Leuchtschicht. Der Elektronenstrahl kann nur dort auf diese Schicht treffen, wo es eine Maskenöffnung gibt. Dies begrenzt den Strahl auf Punktgröße und verhindert, dass benachbarte Bildpunkte mitleuchten.
 
Der Abstand der Öffnungen in der Bildschirmmaske (Mask Pitch) bestimmt unmittelbar den Abstand der Bildpunkte auf dem Bildschirm (Dot Pitch).
II
Bildschirmmaske
 
(Eingabemaske), Datenbanken: Teil eines Anwendungsprogramms zur Eingabe von Daten. Außer in Datenbankprogrammen (Datenbank) können auch in Tabellenkalkulations-, Textverarbeitungs-, Layout-, Internetprogrammen und allgemein mit jeder Programmierumgebung Eingabemasken definiert werden. Eine solche Maske gibt dem Anwender einen strukturierten Bereich vor, in dem Eingaben nur an bestimmten Stellen (den Eingabefeldern) möglich sind. Kurze Erläuterungen neben den Feldern zeigen an, welche Eingabe erwartet wird (etwa die Postleitzahl). Beispiele für Bildschirmmasken sind Adressformulare oder Masken in Finanzbuchhaltungsprogrammen.
 
Oft werden Eingaben in eine Bildschirmmaske sofort vom Anwendungsprogramm überprüft, um festzustellen, ob die Eingabe zumindest im Prinzip korrekt ist. Wird beispielsweise ein Text in ein Feld eingegeben, das nur für Zahlen vorgesehen ist, wird der Anwender meist durch ein akustisches Signal darauf hingewiesen, seine Eingabe zu korrigieren.

Universal-Lexikon. 2012.