brennbare Flüssigkeiten,
nach der VO über b. F. vom 27. 2. 1980 Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt besitzen, bei 35 ºC weder fest noch salbenförmig sind und bei 50 ºC einen Dampfdruck unter 3 bar haben. Die Gruppe A, die mit Wasser nicht mischbare brennbare Flüssigkeiten umfasst, wird in die Gefahrklasse I (Flammpunkt unter 21 ºC, z. B. Benzin), II (Flammpunkt 21-55 ºC, z. B. Flugturbinenkraftstoff) und III (Flammpunkt 55-100 ºC, z. B. Heizöl) unterteilt. Die Gruppe B umfasst brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 ºC (z. B. Äthanol), die sich bei 15 ºC in Wasser lösen oder deren brennbare flüssige Bestandteile sich bei 15 ºC in Wasser lösen.
Universal-Lexikon. 2012.