Bundesbehörden,
in einem Bundesstaat die Behörden des Gesamtstaats im Unterschied zu den Behörden der Gliedstaaten; in Deutschland die der Bundesverwaltung zugeordneten Behörden.
In Österreich sind oberste Bundesbehörden der Bundespräsident, die Bundesregierung und die Bundesminister. Unter ihrer Leitung werden vereinzelte, gesetzlich ausdrücklich eingerichtete unmittelbare Bundesbehörden (z. B. Finanzämter, Bergämter), in den meisten Verwaltungsangelegenheiten jedoch die Landeshauptmänner und diesen unterstellte Landesbehörden als funktionelle Bundesbehörden tätig. - In der Schweiz sind Bundesbehörden sowohl Bundesversammlung, Bundesrat, Bundesgericht und Bundeskanzlei als auch die Departemente des Bundesrates (Ministerien) und ihnen unterstellte Bundesämter, Betriebe, Anstalten u. a., ferner die eidgenössischen Kommissionen.
Universal-Lexikon. 2012.