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Büromaschinen
Büromaschinen,
 
v. a. elektronisch, auch elektrisch oder mechanisch arbeitende Hilfsmittel zur effektiveren Ausführung bürotechnischer Arbeiten. Der Kommunikation und dem Schriftverkehr dienen u. a. Anrufbeantworter, Wechselsprechanlagen, elektronische Mailsysteme, Videokonferenzsysteme, Bildtelefone, Konferenzschaltungen, weiterhin Diktiergeräte, Schreibmaschinen, Schreib- und Textautomaten, elektronische Textverarbeitungssysteme und Dokumentenverwaltung (Dokumenten-Management-Systeme) sowie Kopiergeräte u. a. reprographische Geräte und Maschinen. Rechen-, Buchungs-, Text- beziehungsweise Bilderfassungsaufgaben werden überwiegend mithilfe von Personalcomputern beziehungsweise Arbeitsplatzstationen erledigt, deren Vernetzung für die Kommunikation von besonderer Bedeutung ist. Die Eingabe der Daten erfolgt über Datenerfassungsgeräte (Terminals), die Ausgabe über Drucker oder Plotter. Daneben existieren besonders im buchhalterischen Bereich auch noch die traditionellen Addier- und Saldiermaschinen mit Speicher- und Rechenwerk. In großen Unternehmen sind Poststraßen eingerichtet; ferner werden Rohrpostanlagen, Akten- und Warentransportsysteme, elektronische Archivierungssysteme, wie magnetooptische Laufwerke, sowie Zähl- und Sortiermaschinen, Aktenvernichtungsgeräte, Klebeautomaten u. a. eingesetzt.

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Bü|ro|ma|schi|nen <Pl.>: Maschinen für Büroarbeit.

Universal-Lexikon. 2012.