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Eingabe
Eintrag; Input (fachsprachlich); Antrag; Gesuch; Muster; Vorschlag; Vorlage; Ansuchen

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Ein|ga|be ['ai̮nga:bə], die; -, -n:
1. an eine Behörde gerichtete schriftliche Bitte oder Beschwerde:
eine Eingabe aufsetzen, an das Landratsamt richten; eine Eingabe machen, bearbeiten.
Syn.: Antrag, Bitte, Bittschrift, Ersuchen, Gesuch, Wunsch.
2. <ohne Plural> das Eingeben (1):
nach der Eingabe des Beruhigungsmittels schlief der Patient sofort ein.
3. das Eingeben (2):
die Eingabe von Daten in die Datenbank.
Zus.: Dateneingabe.
 
• Eingabe/Eingebung
Mit Eingabe bezeichnet man
a) eine schriftlich abgefasste Bitte, Beschwerde o. Ä. an eine Behörde:
– Der Verbraucherschutzbund möchte eine Eingabe an das Ministerium machen.
– Das Gericht hat die Eingabe weitergeleitet.
b) das Eingeben (1, 2):
– Die Eingabe der Daten am Computer nimmt viel Zeit in Anspruch.
– Die Spritze dient dazu, die Eingabe der Tabletten bei Ihrer Katze zu erleichtern.
Eine Eingebung ist ein [plötzlich auftauchender] Gedanke, eine Idee:
– Er wartete verzweifelt auf eine göttliche Eingebung.
– Einer plötzlichen Eingebung folgend, schaute sie nach, ob es dem Baby noch gut ginge.

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Ein|ga|be 〈f. 19
I 〈unz.〉
1. das Eingeben (von Medizin usw.)
2. das Eingeben von Daten in einen Computer, Input
II 〈zählb.〉 Bittschrift, Gesuch ● eine \Eingabe einreichen, machen; jmds. \Eingabe ablehnen, bearbeiten, prüfen, weiterleiten; eine \Eingabe an eine Behörde, ein Ministerium, eine einflussreiche Persönlichkeit

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Ein|ga|be , die; -, -n:
1. an eine Behörde gerichtete schriftliche Bitte, Beschwerde o. Ä.; Petition, Gesuch:
eine E. aufsetzen, an das Landratsamt richten;
eine E. machen, weiterleiten, bearbeiten.
2. <o. Pl.> das Eingeben (1):
nach der E. des Beruhigungsmittels schlief die Kranke ein.
3. (EDV)
a) <o. Pl.> das Eingeben (2):
die E. von Daten in Datenbanken;
b) Daten, Informationen, die einem Computer eingegeben u. von ihm verarbeitet werden; Input.
4. (Fußball) Flanke (5 b).

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Eingabe
 
[engl. input], Vorgang, bei dem die zu verarbeitenden Daten in den Computer übertragen werden. Die Eingabe erfolgt entweder über Eingabegeräte wie Maus, Tastatur, Lichtstift oder Joystick oder durch Einlesen von Daten, die auf einem Datenträger gespeichert sind.

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Ein|ga|be, die; -, -n: 1. an eine Behörde gerichtete schriftliche Bitte, Beschwerde o. Ä.; Petition, Gesuch: eine E. aufsetzen, an das Landratsamt richten; eine E. machen, weiterleiten, bearbeiten; vor allem spezielle Komitees treten mit ihren -n, Denkschriften, Resolutionen usw. an das Kabinett oder die einzelnen Verwaltungsressorts direkt heran (Fraenkel, Staat 281); es war nicht genau eine E., es war eher eine Resolution. Eine E. würde bedeuten, dass wir um etwas bitten wollen. Wir bitten aber gar nicht (Kemelmann [Übers.], Dienstag 66). 2. <o. Pl.> das Eingeben (1): nach der E. des Beruhigungsmittels schlief die Kranke ein. 3. (EDV) a) <o. Pl.> das Eingeben (2): die E. von Daten in Datenbänke; b) Daten, Informationen, die einem Computer eingegeben u. von ihm verarbeitet werden; Input.5. (Fußball) Flanke (5 b): Thomas Doll konnte die E. unbedrängt ins äußerste rechte Toreck verlängern (Freie Presse 23. 11. 87, 5).

Universal-Lexikon. 2012.