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nach|ge|ord|net 〈Adj.〉
1. untergeordnet, unterstellt
2. weniger wichtig, unerheblich
● \nachgeordnete Mitarbeiter, Behörden; jmdn. an eine \nachgeordnete Instanz verweisen; eine \nachgeordnete Rolle spielen
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nach|ge|ord|net <Adj.>:
a) (bes. Amtsspr.) dem Rang, der Befugnis nach untergeordnet; unterstellt:
-e Dienststellen;
b) zweitrangig, weniger wichtig:
ein -es Problem.
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nach|ge|ord|net <Adj.> (Amtsspr.): dem Rang, der Befugnis nach untergeordnet; unterstellt: -e Behörden, Dienststellen; Erst kam ... der oberste Landesherr, dem n. dann die übrige Obrigkeit (Kühn, Zeit 15).
Universal-Lexikon. 2012.