Alleinherrschaft
* * *
Au|to|kra|tie 〈f. 19〉 Regierungsform, bei der die Macht uneingeschränkt von einem einzelnen Herrscher ausgeübt wird; Sy Alleinherrschaft [→ Autokrat]
* * *
unumschränkte Staatsgewalt in der Hand eines einzelnen Herrschers.
* * *
Autokratie
[griechisch »Selbstherrschaft«] die, -/...'ti|en, Herrschaftsform, Sonderform der Monarchie, bei der die Staatsgewalt uneingeschränkt in der Hand eines einzelnen Herrschers (Autokrator) liegt. Kontroll- oder Mitspracherechte von Institutionen und Versammlungen gibt es nicht. - Autokratien waren das Herrschaftssystem des oströmisch-byzantinischen Kaisers, der Absolutismus und die »Selbstherrschaft« der russischen Zaren (Kaiser). - Der Autokratie vergleichbar ist heute die Präsidialdiktatur.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Russland (bis 1667): Vom Großfürstentum Moskau zum Russischen Reich
* * *
Au|to|kra|tie, die; -, -n [griech. autokráteia] (bildungsspr.): unumschränkte Staatsgewalt in der Hand eines einzelnen Herrschers: Caesars System war eine ausgesprochen persönliche A., nicht eine organische Staatsführung (Goldschmit, Genius 37).
Universal-Lexikon. 2012.