Akademik

Kaiser
Kai|ser ['kai̮zɐ], der; -s, -:
oberster Herrscher (in einer bestimmten Staatsform):
er wurde zum Kaiser gekrönt.
Syn.: Monarch, Regent.

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Kai|ser 〈m. 3
1. 〈im antiken Rom〉 (Beiname des Alleinherrschers)
2. 〈danach〉
2.1 höchster Adelstitel in der weltl. Hierarchie
2.2 Träger dieses Titels, höchster Herrscher
● wo nichts ist, hat (auch) der \Kaiser sein Recht verloren bei dem, der kein Geld hat, kann man auch nichts einfordern; →a. Bart1 [<ahd. keisar <lat. Caesar, nach Gaius Julius Caesar, 100-44 v. Chr.]

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Kai|ser , der; -s, - [mhd. keiser, ahd. keisar < got. kaisar, nach dem von den Germanen als Gattungsnamen übernommenen Familiennamen des röm. Staatsmannes [G. Julius] Caesar (etwa 100–44 v. Chr.)]:
1. <o. Pl.> Titel des höchsten weltlichen Herrschers in bestimmten Monarchien:
er wurde K.;
er wurde zum K. gekrönt.
2. Inhaber, Träger des Titels Kaiser (1):
der deutsche K.;
am Hofe K. Karls des Großen, des -s Karl des Großen;
die K. Friedrich I. und Friedrich II;
dem K. geben, was des -s ist (seine Pflicht gegenüber der Obrigkeit erfüllen; nach Matth. 22, 21);
ein Streit um des -s Bart (ein Streit um Nichtigkeiten);
[sich] um des -s Bart streiten (sich um Nichtigkeiten streiten; wohl wegen der Lautähnlichkeit umgedeutet aus: um den Geiß[en]bart streiten, nach der scherzh. Streitfrage in den Episteln [I, 18, 15] des röm. Dichters Horaz [65–8 v. Chr.], ob man Ziegenhaare als Wolle, entsprechend dem Schaffell, bezeichnen dürfe; dann bezogen auf die Streitereien von Gelehrten darüber, ob bestimmte deutsche Kaiser einen Bart getragen hatten od. nicht).

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I
Kaiser
 
[althochdeutsch keisar, von gotisch kaisar, nach lateinisch Caesar], der höchste weltliche Herrschertitel, entstanden aus dem Beinamen Caesar der römische Kaiser, die den Titel Imperator führten. Während das weströmische Kaisertum 476 erlosch, bestand das oströmische (byzantinische) Kaisertum bis 1453 (Kaisertitel Autokrator und Basileus).
 
Das abendländische Kaisertum entstand mit der Krönung Karls des Großen (800) durch Papst Leo III. Mit ihm verband sich schon für die Zeitgenossen die Idee eines geeinten christlichen Reichs, dessen Herrscher als Beauftragter Gottes regierte (Reichsidee). Durch Übertragung auf das deutsche Regnum (später Heiliges Römisches Reich genannt) erneuerte Otto I. 962 das karolingische Kaisertum (lateinisch »renovatio imperii«). Wappenbild und Hoheitszeichen des Kaisers wurde im 12. Jahrhundert der Adler, im 14./15. Jahrhundert der Doppeladler (Reichsadler).
 
In der Rechtsnachfolge des fränkischen (ostfränkischen) Königs besaß der Römische König die Anwartschaft auf das Kaisertum; zur Erwerbung der Kaiserwürde bedurfte er der Salbung und Krönung durch den Papst. Dieses neue Element des Krönungsrechtes des Papstes war verbunden mit dem Krönungsort Rom (bis 1452). Zwar fügte das Kaisertum dem Königtum keine neuen materiellen Rechte hinzu, gab aber einen Vorrang an Würde und Hoheit (lateinisch dignitas). Doch weniger die bis zum Ende des Hochmittelalters anhaltende politische Vormachtstellung des Kaisers durch seine Herrschaft im Heiligen Römischen Reich als vielmehr seine Verbindung mit dem Papst im universalen Führungsanspruch des Abendlandes prägte das Selbstverständnis und die Bedeutung des Kaisertums: Der Kaiser war der Schirmherr der Christenheit und der römischen Kirche; Theoretiker sprachen ihm die (faktisch nie besessene) Oberhoheit über alle christlichen Herrscher zu. Bis zum Investiturstreit behauptete sich der Gedanke des Staatskirchentums (Reichskirche) und die Herrschaft des Kaisers über Papst und Kirche. Die damals beginnenden und bis ins 14. Jahrhundert dauernden Auseinandersetzungen zwischen Kaisertum und Papsttum um die abendländische Vorrangstellung führten zur Trennung beider Mächte (Zweigewaltenlehre) und zu einem Macht- und Autoritätsverlust des Kaisers (v. a. in Reichsitalien). Parallel dazu wurde jedoch der päpstliche Anspruch auf die Bestätigung des Römischen Königs und auf die Kaiserkrönung zurückgewiesen (Marsilius von Padua) und die deutsche Königswahl durch die Kurfürsten 1338 (Kurverein von Rhense: Weistum; Reichsgesetz vom 6. 8. 1338) sowie reichsgrundsätzlich 1356 festgelegt (Goldene Bulle; Wahlort: Frankfurt am Main, Krönungsort: Aachen). Danach wurde der Anspruch auf die Kaisergewalt direkt aus der Königswahl abgeleitet. 1508 nahm Maximilian I., als er den geplanten Romzug zur Kaiserkrönung nicht durchführen konnte, in Trient mit Zustimmung des Papstes den Titel Erwählter Römischer Kaiser an; 1530 wurde Karl V. als letzter Kaiser vom Papst in Bologna gekrönt.
 
Durch den Wandel des Reichs vom Lehns- zum Ständestaat standen sich Kaiser und Reich als zwei geschiedene Gewalten gegenüber. Zwar blieb in der Theorie das Kaisertum in seinem Universalanspruch erhalten, tatsächlich aber standen dem Kaiser, seit 1519 zusätzlich durch die Wahlkapitulation und seit 1648 durch den Westfälischen Frieden beschränkt, nur noch geringe Hoheitsrechte zu. Seit Friedrich III. (1452) trugen, nur von Karl VII. unterbrochen, ausschließlich Habsburger (seit 1745 Habsburg-Lothringen) die Kaiserkrone; bis Ende des 18. Jahrhunderts beschränkte sich die Stellung des Kaisers zunehmend vorrangig auf die Herrschaft über die österreichischen Erblande. Am 6. 8. 1806 legte Franz II., der 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich angenommen hatte, die Römische Kaiserkrone nieder. Der Versuch der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, das deutsche Kaisertum wiederherzustellen, scheiterte an der Weigerung König Friedrich Wilhelms IV. von Preußen, die Wahl zum »Kaiser der Deutschen« anzunehmen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1870/71 schuf O. von Bismarck die Würde eines Deutschen Kaisers, die ebenso wie das österreichische Kaisertum 1918 unterging; sie war nur eine äußerliche Anknüpfung an das Römische Kaisertum. (deutsche Geschichte, Übersicht Könige und Kaiser)
 
In Frankreich bestand ein erbliches Kaisertum der Franzosen unter Napoleon I. (1804-14/15) und Napoleon III. (1852-70). Erzherzog Maximilian von Österreich war 1864-67 Kaiser von Mexiko. Die portugiesische Dynastie Bragança regierte Brasilien 1822-89 als Kaiserreich. Die chinesischen Herrscher wurden 221 v. Chr.-1911 (Qindynastie) als Kaiser bezeichnet. Der britische König führte 1876-1947 den Titel »Kaiser von Indien«, der italienische König 1936-43 den Titel »Kaiser von Äthiopien«. Der Kaiserwürde gleich geachtet wurde die Würde des russischen Zaren, der seit 1721 (Peter I., der Große) offiziell den Kaisertitel führte (»Imperator«), ebenso die Würde des Negus von Äthiopien (seit dem 14. Jahrhundert) sowie die des Schah in Persien/Iran (1925-79). In Japan entspricht die Stellung des Tennos der eines Kaisers.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Kaisertum Karls des Großen: Symbol der Einheit
 
Ottonen: Kaisertum zwischen Aachen und Rom
 
Heiliges Römisches Reich deutscher Nation (1495 bis 1618): Ohnmächtiger Riese
 
II
Kaiser,
 
1) Friedrich Wilhelm Erich, Geologe, * Essen 31. 12. 1871, ✝ München 6. 1. 1934; ab 1904 Professor in Gießen, ab 1920 in München; erforschte v. a. die Geologie der Trockengebiete Südwestafrikas und die Verwitterung von Bausteinen.
 
Werk: Die Diamantenwüste Südwestafrikas, 2 Bände (1926).
 
 2) Georg, Schriftsteller, * Magdeburg 25. 11. 1878, ✝ Ascona 4. 6. 1945; zunächst Kaufmann, lebte 1898-1901 in Buenos Aires. Kaiser, meistgespielter Dramatiker des Expressionismus, erhielt 1933 Aufführungsverbot. 1938 emigrierte er über die Niederlande in die Schweiz, wo er bis zu seinem Tode als mittelloser, vergessener Emigrant lebte. Kaisers frühe Stücke sind durch abstrakte Rhetorik gekennzeichnet, geprägt von namenlosen, typisierten Figuren, die als »Spieler und Gegenspieler« agieren. Kaiser selbst wurde seiner formalen und sprachlichen Experimente wegen als »Denkspieler« (B. Diebold) charakterisiert. Die Spannungen des durch Geld und Maschine beherrschten Lebens werden gedanklich übersteigert und widerspruchsvoll, düster-fantastisch in scharfer Pointierung und explosiver Dialogik gelöst. Kaisers erster großer Erfolg war das Drama »Die Bürger von Calais« (1914), dessen Held, ein »neuer Mensch« im expressionistischen Sinne, sich für seine Heimatstadt opfert. In den inhaltlich zusammenhängenden Dramen »Die Koralle« (1917), »Gas« (1918) und »Gas. Zweiter Teil« (1920) übt Kaiser Kritik an der kapitalistischen Ordnung, an Industrialisierung und Automatisierung, die er als verantwortlich für Krieg und soziale Missstände betrachtet.
 
Weitere Werke: Dramen: Die jüdische Witwe. Biblische Komödie (1911); König Hahnrei (1913); Rektor Kleist (1914); Der Kongreß (1914, 1927 unter dem Titel Der Präsident; Komödie); Von Morgens bis Mitternachts (1916); Der Brand im Opernhaus (1919); Die Flucht nach Venedig (1923); Kolportage (1924, Komödie); Die Lederköpfe (1928); Rosamunde Floris (1940); Der Soldat Tanaka (1940); Das Floß der Medusa (UA 1945, vollständig herausgegeben 1963).
 
Ausgaben: Stücke, Erzählungen, Aufsätze, Gedichte, herausgegeben von W. Huder (1966); Werke, herausgegeben von demselben, 6 Bände (1970-72); Werke, herausgegeben von K. Kändler, 3 Bände (1979); Briefe, herausgegeben von G. M. Valk (1980).
 
Literatur:
 
B. Diebold: Der Denkspieler G. K. (1924);
 A. Schütz: G. K.s Nachlaß (Bern 1951);
 W. Paulsen: G. K. Die Perspektiven seines Werkes (1960);
 E. Schürer: G. K. u. Bertolt Brecht (1971);
 M. Durzak: Das expressionist. Drama, Bd. 1: C. Sternheim, G. K. (1978);
 
G. K., hg. v. H. A. Pausch (1980);
 
G. K., hg. v. A. Arnold (1980; mit Bibliogr.).
 
 3) Jakob, Politiker, * Hammelburg 8. 2. 1888, ✝ Berlin (West) 7. 5. 1961; Buchbinder; 1924-33 Mitglied des Reichsvorstandes der christlichen Gewerkschaften, 1933 Mitglied des Reichstags (Zentrum), stimmte am 23. 3. 1933 gegen das Ermächtigungsgesetz und verweigerte die Gleichschaltung der Gewerkschaften. Im Widerstand gegen den Nationalsozialismus arbeitete er (im Sinne einer später zu bildenden Einheitsgewerkschaft) mit W. Leuschner (Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund) und M. Habermann (Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband) zusammen und stand mit C. F. Goerdeler in Verbindung. Im Juni 1945 war Kaiser Mitgründer der Einheitsgewerkschaft (FDGB) und der CDUD in Berlin; Ende 1945 wurde er deren Vorsitzender für Berlin und die SBZ. Seine Konzeption, Deutschland die Rolle einer »Brücke zwischen Ost und West« zuzuweisen, stand im Gegensatz zur Politik der Westintegration K. Adenauers. Im Dezember 1947 wurde er von der SMAD seines Amtes als Vorsitzender der CDUD enthoben. Er ging in das westliche Deutschland und war dort 1949-57 Mitglied des Bundestags und Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen, ferner bis 1958 stellvertretender Vorsitzender der CDU und Vorsitzender der Sozialausschüsse der CDU, danach Ehrenvorsitzender. Kaiser war führend an der Gründung des »Kuratoriums Unteilbares Deutschland« beteiligt.
 
 
 4) Joachim, Musik-, Theater- und Literaturjournalist, * Milken (Ostpreußen) 18. 12. 1928; Redakteur der »Süddeutschen Zeitung« in München, übernahm 1977 den Lehrstuhl für Theorie des Theaters an der Musikhochschule in Stuttgart.
 
Schriften: Grillparzers dramatischer Stil (1961); Große Pianisten in unserer Zeit (1965); Beethovens 32 Klaviersonaten und ihre Interpretation (1975); Erlebte Musik. Von Bach bis Strawinsky (1977); Erlebte Literatur (1988); Leben mit Wagner (1990).
 
 5) Wolf, Schauspieler, * Frankfurt am Main 26. 10. 1916, ✝ (Selbstmord) Berlin 21. 10. 1992; arbeitete ab 1950 im Berliner Ensemble, 1967-69 an der Volksbühne Berlin; bedeutender Charakterdarsteller bei Theater, Film und Fernsehen (u. a. »Der Stumme«, 1976; »Die Leidenschaftlichen«, 1982).

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Kai|ser, der; -s, - [mhd. keiser, ahd. keisar < got. kaisar, nach dem von den Germanen als Gattungsnamen übernommenen Familiennamen des röm. Staatsmannes [G. Julius] Caesar (etwa 100-44 v. Chr.)]: 1. <o. Pl.> Titel des höchsten weltlichen Herrschers in bestimmten Monarchien: er wurde K.; er wurde zum K. gekrönt; Ü ich bin K. (ugs. scherzh.; ich bin als Erster [mit dem Essen] fertig; unter Kindern gesagt). 2. Inhaber, Träger des Titels ↑Kaiser (1): der deutsche K.; am Hofe K. Karls des Großen, des -s Karl des Großen; die K. Friedrich I. und Friedrich II.; R wo nichts ist, hat selbst der K. sein Recht verloren (von jmdm., der nichts hat, kann man auch nichts fordern); *[sich] um des -s Bart streiten (sich um Nichtigkeiten streiten; wohl wegen der Lautähnlichkeit umgedeutet aus: um den Geiß[en]bart streiten, nach der scherzh. Streitfrage in den Episteln [I, 18, 15] des röm. Dichters Horaz [65-8 v. Chr.], ob man Ziegenhaare als Wolle, entsprechend dem Schaffell, bezeichnen dürfe; dann bezogen auf die Streitereien von Gelehrten darüber, ob bestimmte deutsche Kaiser einen Bart getragen hatten od. nicht); ein Streit um des -s Bart (ein Streit um Nichtigkeiten); dem K. geben, was des -s ist (seine Pflicht gegenüber der Obrigkeit erfüllen; nach Matth. 22, 21); dort sein, dort hingehen, wo auch der K. zu Fuß hingeht (ugs. scherzh. verhüll.; auf der Toilette sein, auf die Toilette gehen); ∙ auf/über den alten K. (ohne an die Folgen zu denken; die Konsequenzen außer Betracht lassend; eigtl. „auf den alten Kaiser leben“ = leben, ohne an die Rückzahlung seiner Schulden zu denken; wohl bezogen auf den nach der Sage im Kyffhäuser hausenden Kaiser Friedrich I. Barbarossa [1122-1190], der nach seiner Wiederkehr eine neue Ordnung errichten u. damit auch die alten Schulden tilgen würde): Und nebenher hatten unsere Kerls noch das gefundene Fressen, über den alten K. zu plündern (Schiller, Räuber II, 3).

Universal-Lexikon. 2012.