Deutsche Reichsbahn,
Abkürzung DR, die Staatsbahnen des Deutschen Reichs; errichtet aufgrund der Reichsverfassung im Jahre 1920 als Zusammenschluss der Staatseisenbahnen der deutschen Länder. Die DR besaß den Status einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Reiches. Ihre Organe waren der Verwaltungsrat und der Vorstand. 1937 wurde die verwaltungsmäßige Autonomie der DR beseitigt und die Verwaltung organisatorisch in die Reichsverwaltung eingegliedert. Nach dem Zweiten Weltkrieg verlief die Entwicklung des Eisenbahnwesens in Ost und West unterschiedlich. In der Bundesrepublik Deutschland entstand die Deutsche Bundesbahn (DB), während in der DDR der Eisenbahnbetrieb weiterhin unter dem Namen Deutsche Reichsbahn geführt wurde. Die Organe der DR waren unmittelbar mit dem Ministerium für Verkehrswesen verschmolzen, der Minister für Verkehrswesen fungierte gleichzeitig als Generaldirektor der DR. Vorrang hatte die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (Berufs- und Schülerverkehr), da über ein Drittel der Beschäftigten der DDR Arbeitspendler waren. Tarifverbundsysteme gab es in Berlin (Ost), Leipzig, Dresden, Erfurt und Halle/Saale. Das Eisenbahnnetz wurde von den jeweils von einem Präsidenten geleiteten acht Reichsbahndirektionen verwaltet (Berlin [Ost], Cottbus, Dresden, Erfurt, Greifswald, Halle, Magdeburg, Schwerin). Die DR hatte 1989 etwa 250 000 Beschäftigte (1993: 138 000); das Streckennetz hatte eine Länge von rd. 14 000 km. - Im Art. 26 des Einigungsvertrages wurde festgelegt, DB und DR schrittweise technisch und organisatorisch zusammenzuführen. Im Zuge der Bahnreform entstand am 1. 1. 1994 nach Zusammenlegung mit dem Sondervermögen DB ein einheitliches Bundeseisenbahnvermögen, aus dem der unternehmerische Bereich als Deutsche Bahn AG ausgegliedert wurde.
Universal-Lexikon. 2012.