Akademik

bemächtigen
(sich) etwas aneignen; an sich reißen (umgangssprachlich); in Besitz nehmen (umgangssprachlich); Besitz ergreifen (umgangssprachlich)

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be|mäch|ti|gen [bə'mɛçtɪgn̩] <+ sich> (geh.):
sich (etwas) mit Gewalt nehmen:
der Entführer bemächtigte sich des Autos.
Syn.: sich aneignen, sich einverleiben, erbeuten, erobern, nehmen, schnappen (ugs.), wegnehmen.

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be|mạ̈ch|ti|gen 〈V. refl.; hat; m. Gen.; geh.〉
1. sich einer Sache \bemächtigen sie gewaltsam nehmen, sich aneignen
2. sich jmds. \bemächtigen jmdn. in seine Gewalt bekommen
● Furcht bemächtigte sich meiner 〈poet.〉 Furcht überkam, überfiel mich; sich des Kindes \bemächtigen (um es zu entführen o. Ä.); sich einer Stadt \bemächtigen

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be|mạ̈ch|ti|gen, sich <sw. V.; hat [für veraltet mächtigen, zu mächtig] (geh.):
a) [mit Gewalt] in seinen Besitz, in seine Verfügung, Gewalt bringen:
die Armee bemächtigte sich der Hauptstadt;
b) jmdn. ergreifen, überkommen:
Unsicherheit bemächtigte sich seiner.

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be|mạ̈ch|ti|gen, sich <sw. V.; hat [für veraltet mächtigen, zu ↑mächtig] (geh.): a) [mit Gewalt] in seinen Besitz, in seine Verfügung, Gewalt bringen: die Entführer hatten sich zweier Geiseln bemächtigt; die Armee bemächtigte sich der Hauptstadt; Mussolini, ... der sich kühn der Stadt Rom ... bemächtigt hatte (Feuchtwanger, Erfolg 542); Ü ein Skandalblatt ... bemächtigte sich des Falles und machte ihn groß auf (griff ihn gierig auf; Mostar, Unschuldig 76); b) jmdn. ergreifen, überkommen: Angst, Unruhe, Unsicherheit bemächtigte sich seiner; Während der letzten Sätze ... hatte sich der Anwesenden tiefer Ernst bemächtigt (Brecht, Groschen 358); Ein verrückter Gedanke ... bemächtigte sich seiner (Langgässer, Siegel 343).

Universal-Lexikon. 2012.