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wegnehmen
herunternehmen; das Wasser abgraben (umgangssprachlich); abnehmen; abluchsen (umgangssprachlich); entwenden; fortnehmen; abräumen; abknapsen (umgangssprachlich); abknöpfen (umgangssprachlich); mitnehmen; entreißen; wegschnappen (umgangssprachlich); aneignen; entziehen; abzwacken (umgangssprachlich); abjagen (umgangssprachlich)

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weg|neh|men ['vɛkne:mən], nimmt weg, nahm weg, weggenommen <tr.; hat:
a) von einer Stelle nehmen, fortnehmen:
das oberste Buch wegnehmen; würden Sie bitte Ihre Sachen hier wegnehmen?
Syn.: entfernen, entnehmen.
b) (etwas, was ein anderer hat) an sich nehmen:
der Vater nahm dem Kind den Ball weg; pass auf, dass dir nichts weggenommen (gestohlen) wird!
Syn.: abnehmen, abstauben (ugs.), sich aneignen, beiseiteschaffen, enteignen, entreißen, entwenden (geh.), klauen (ugs.), mitgehen lassen (ugs.), stehlen, stibitzen (ugs.), veruntreuen (bes. Rechtsspr.).
c) (durch sein Vorhandensein) bewirken, dass etwas nicht mehr vorhanden, verfügbar ist:
der Baum nimmt viel Licht weg; der Schrank nimmt viel Platz weg.
Syn.: beanspruchen, brauchen, einnehmen.

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wẹg||neh|men 〈V. tr. 187; hat〉 (jmdm.) etwas \wegnehmen
1. nehmen u. behalten
2. nehmen u. (fest)halten
3. nehmen u. an eine andere Stelle setzen, platzieren
● jmdm. sein Eigentum \wegnehmen; heimlich Geld \wegnehmen stehlen; nimm doch bitte deine Sachen hier weg; dem Gegner einen Stein beim Brettspiel \wegnehmen einen S. des Gegners aus dem Spiel nehmen; kannst du eben mal die Vase \wegnehmen? ● lass es dir doch nicht \wegnehmen! ● wenn du von sieben Äpfeln drei wegnimmst, wie viel bleiben dann übrig? ● ein Kind von der Schule \wegnehmen aus der Schule nehmen, von der Sch. abmelden

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wẹg|neh|men <st. V.; hat:
1. fortnehmen (1):
das Glas, die Zeitung [vom Tisch] w.;
würden Sie bitte Ihre Sachen hier w.;
wie viele bleiben übrig, wenn man davon 12 wegnimmt?;
[das] Gas w. (aufhören, Gas zu geben).
2. fortnehmen (2):
jmdm. [heimlich] sein Geld w.;
einem Tier die Jungen, die Eier w.;
die Kinder nehmen sich gegenseitig die Spielsachen weg;
Ü er hat ihm die Frau weggenommen;
den andern die Arbeitsplätze w.
3. (durch sein Vorhandensein) bewirken, dass etw. nicht mehr vorhanden, verfügbar ist:
der Schrank nimmt viel Platz weg;
die Ulme vor dem Fenster nimmt viel Licht weg (hält es ab).

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wẹg|neh|men <st. V.; hat: 1. fortnehmen (1): das Glas, die Zeitung [vom Tisch] w.; würden Sie bitte Ihre Sachen hier w.; wie viele bleiben übrig, wenn man davon 12 wegnimmt?; ein Kind von einer Schule w. (ugs.; es dort abmelden); [das] Gas w. (aufhören, Gas zu geben); Ü er nahm den Blick weg von dem Pflaster (Döblin, Alexanderplatz 15); Ich möchte es werden (= Dichter werden), Hauptmann: wenn der Krieg uns nicht wegnimmt (Frisch, Nun singen 117). 2. fortnehmen (2): jmdm. [heimlich] sein Geld w.; einem Tier die Jungen, die Eier w.; einem Land ein Gebiet, eine Kolonie w.; die Kinder nehmen sich gegenseitig die Spielsachen weg; wer den Großen nichts w. will, kann dem kleinen Mann nichts geben (Kühn, Zeit 100); Ü er hat ihm die Frau weggenommen; Aber welche Frau lässt sich schon gern ihren Mann w. (Hörzu 41, 1996, 93); den andern die Arbeitsplätze w.; Der stärkere Baum verdrängt den schwächeren und nimmt ihm das Sonnenlicht weg (Ott, Haie 344). 3. (durch sein Vorhandensein) bewirken, dass etw. nicht mehr vorhanden, verfügbar ist: der Schrank nimmt viel Platz weg; die Ulme vor dem Fenster nimmt viel Licht weg (hält es ab).

Universal-Lexikon. 2012.