Akademik

einverleiben
annektieren; besetzen; in Anspruch nehmen; in Beschlag nehmen; widerrechtlich erobern; widerrechtlich aneignen; usurpieren; verspachteln (umgangssprachlich); weghauen (umgangssprachlich); speisen; Nahrung aufnehmen; verzehren; in sich hinein schaufeln (umgangssprachlich); spachteln (umgangssprachlich); verspeisen; futtern (umgangssprachlich); fressen (derb); essen; verdrücken (umgangssprachlich); mampfen (umgangssprachlich); verschmausen; vernaschen (umgangssprachlich); verkosten; verputzen (umgangssprachlich)

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ein|ver|lei|ben ['ai̮nfɛɐ̯lai̮bn̩], verleibte ein, einverleibt:
1.
a) <tr.; hat etwas in etwas Bestehendes mit hineinnehmen, darin aufgehen lassen:
das wertvolle Stück seiner Sammlung einverleiben.
b) (ein Land, ein Unternehmen) [gegen dessen Willen] in seinen Besitz bringen:
der Marktführer hat sich einen weiteren Konkurrenten einverleibt; das Land will sich die abtrünnigen Regionen zur Not mit Gewalt einverleiben.
2. <+ sich> (oft scherzh.) eine größere Menge von etwas zu sich nehmen:
ich habe mir drei Stücke Kuchen einverleibt.
Syn.: essen, verzehren (geh.).

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ein||ver|lei|ben 〈V. refl.; hat〉 sich etwas \einverleiben
1. es (unrechtmäßig) dem eigenen Besitz einfügen, eingliedern
2. verzehren, essen
● ein Staat verleibt sich ein Gebiet ein, 〈od.〉 er einverleibt es sich; er hat sich ein halbes Brot einverleibt; einverleibende Sprachen; →a. polysynthetisch

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ein|ver|lei|ben <sw. V.; verleibt ein/(auch:) einverleibt, verleibte ein/(auch:) einverleibte; hat [zu Leib]:
1. einer Sache, besonders dem eigenen Besitz, [unrechtmäßig, gewaltsam, annektierend] zuschlagen, eingliedern, hinzufügen:
er hatte die eroberten Gebiete seinem Reich einverleibt.
2. <e. + sich> (scherzh.) [eine größere Menge von etw.] essen, (seltener:) trinken:
ich habe mir den übrig gebliebenen Kuchen einverleibt;
Ü sich neue Erkenntnisse e. (geistig aneignen).

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ein|ver|lei|ben <sw. V.; verleibt ein/(auch:) einverleibt, verleibte ein/(auch:) einverleibte; hat [zu ↑Leib]: 1. einer Sache, besonders dem eigenen Besitz, [unrechtmäßig, gewaltsam, annektierend] zuschlagen, eingliedern, hinzufügen: ohne zu fragen, verleibte sie ihrer Bibliothek die Bücher ein; er hatte die eroberten Gebiete seinem Reich einverleibt; Tuma, als „armer kleiner Faschist“ mitsamt der Marianischen Kongregation der Jeusiten der Staatsjugend einverleibt, ... (Standard 2. 10. 93, 32); Ü als er einen Zwischenruf aufschnappte, ihn ohne weiteres seiner Rede einverleibte und ... beantwortete (Bieler, Bär 147). 2. <e. + sich> (scherzh.) [eine größere Menge von etw.] essen, (seltener:) trinken: ich habe mir den ganzen übrig gebliebenen Kuchen einverleibt; Das Bier, das er sich mit Gewalt einverleibt hatte, dämpfte die Kälte (Fels, Unding 106); Ü sich neue Erkenntnisse e. (geistig aneignen); ein ... Erfahrungen und Rückschläge sich einverleibendes Handeln (Gehlen, Zeitalter 41).

Universal-Lexikon. 2012.