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Erbämter
Erb|ämter,
 
die seit dem 13. Jahrhundert im erblichen Besitz adliger Geschlechter befindlichen, stellvertretend für die fürstlichen Inhaber der Erzämter versehenen Hofämter am Königshof im Heiligen Römischen Reich (Reichserbämter, z. B. Reichserbmarschälle zu Pappenheim), aber auch - in Anlehnung hieran - an landesfürstlichen Höfen (Erblandeshofämter). Die Inhaber der Reichserbämter versahen den tatsächlichen, mit der Funktion des Amtes zusammenhängenden Dienst am Hofe zunächst selbst, ließen sich aber später durch Unterbeamte vertreten. Im Spätmittelalter wurden neue Reichserbämter ohne Entsprechung zu einem Erzamt geschaffen. Die Titel der wichtigsten Erbämter konnten bei lang dauernder Vererbung in einer Familie zum Namensbestandteil werden; Beispiel: die Grafen Schenk von Stauffenberg als Schenken der staufischen Herzöge von Schwaben.
 

Universal-Lexikon. 2012.