Ertragsgesetz,
Bezeichnung für einen produktionstheortischen Zusammenhang, der 1766 von A. R. J. Turgot für die landwirtschaftliche Erzeugung im Bodenertragsgesetz formuliert wurde. Danach nimmt der Ertragszuwachs auf einem bestimmten Bodenstück von einem bestimmten Einsatz des variierten Produktionsmittels an (z. B. des Arbeits- oder Düngemittelaufwands) bei Konstanz der übrigen Produktionsmittelmengen ab. Später wurde das Ertragsgesetz als Hypothese für jede Art von Produktion verwendet. Nach dem Ertragsgesetz bringt ein fortlaufender Mehreinsatz eines Produktionsfaktors bei Konstanz der übrigen Produktionsfaktormengen zuerst steigende, von einer bestimmten Einsatzmenge an abnehmende und schließlich sogar negative Ertragszuwächse (Produktionsfunktionen). In seiner engeren Fassung behauptet das Ertragsgesetz nur die Abnahme des Ertragszuwachses (Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs).
Für die Landwirtschaft fand E. A. Mitscherlich in Feldversuchen eine Beziehung zwischen Wachstumsfaktoren (z. B. Düngung) und Pflanzenertrag, derzufolge der Mehrertrag je Faktoreinheit mit zunehmender Annäherung an den Höchstertrag abnimmt (Wirkungsgesetz der Wachstumsfaktoren). E. von Boguslawski und Bernard Arnold Schneider (* 1944) haben die Gesetzmäßigkeit weiterentwickelt.
Universal-Lexikon. 2012.