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Aus|lö|se|me|cha|nis|mus, der:
1. (Technik) Mechanismus, der dazu dient, einen bestimmten Vorgang auszulösen.
2. (Verhaltensf.) Mechanismus, der auf bestimmte Reize der Umwelt anspricht u. eine entsprechende Verhaltensweise in Gang setzt.
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Auslösemechanismus,
Abkürzung AM, Verhaltensforschung: alle Leistungen von Sinnesorganen und Nervenzellen, die zur Auslösung einer ganz bestimmten Verhaltensreaktion führen. Der Auslösemechanismus ist v. a. ein Filtermechanismus, der aus den Außenreizen die Schlüsselreize herausfiltert. Man unterscheidet den angeborenen Auslösemechanismus (Abkürzung AAM), der im Verlauf der stammesgeschichtlichen Entwicklung der Tierart entstanden und im Erbgut fixiert ist (z. B. Balzhandlungen), vom erworbenen Auslösemechanismus (Abkürzung EAM), der erst durch Lernprozesse (z. B. Prägung) während der Individualentwicklung erworben werden muss. Ob ein Auslösemechanismus angeboren oder erworben ist, kann an isoliert aufgezogenen Tieren überprüft werden (Kaspar-Hauser-Versuch); z. B. kann man zeigen, dass die Instinktbewegungen des kämpfenden männlichen Buntbarsches durch die blau glänzende, breitflächige Körperform und durch Bewegungsweisen des Rivalen ausgelöst werden, ohne dass der isoliert aufgezogene Fisch je einen solchen gesehen hat; es liegt also ein AAM vor.
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Aus|lö|se|me|cha|nis|mus, der: 1. (Technik) vgl. ↑Auslösehebel. 2. (Verhaltensf.) Mechanismus, der auf bestimmte Reize der Umwelt anspricht u. eine entsprechende Verhaltensweise in Gang setzt.
Universal-Lexikon. 2012.